Während in Deutschland eine unsägliche Diskussion darüber geführt wird, ob und in welchem Umfang es schwulenfeindliche Gewalt gibt und ob es opportun sei, homophobe Gewalt als solche zu bezeichnen und zu erfassen, legte die für England und Wales zuständige Strafverfolgungsbehörde ‘Crown Prosecution Service’ ihren ersten Jahresbericht über ihre Tätigkeit im Bereich der Verfolgung von Hassverbrechen vor. Ausführlich geht sie darin auch auf homophobic and transphobic hate crimes ein. In britischem Understatement lässt sie durchblicken, dass sie ihre Arbeit für erfolgreich hält. Ihre wesentlichen Mitteilungen:
Hopeless mess
22/12/2008Gebete erhört
20/12/2008Im Juli hatte ich mich zu einem nicht näher bestimmten Glauben bekannt:
Ich bin bekehrt! Ja, wirklich! Ab sofort glaube ich! Woran? Ist doch egal, an Gott oder sonst irgendeinen Quatsch.
Anlass war das Schicksal der Miss Lillian Ladele (LL). LL ist so eine Art Standesbeamtin (Registrar of Birth, Deaths and Marriages) im Londoner Stadtbezirk Islington (London Borough of Islington). Sie war oft krank und wohl auch recht arbeitsscheu. Als das Parlament in Westminster eine der verschiedengeschlechtlichen Ehe weitgehend angenäherte Verpartnerungsmöglichkeit für verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen hat (Civil Partnership), sah LL zusätzliche Arbeit auf sich zukommen, denn die Bezirksvertretung für Islington hatte den Standesbeamten auch die Beurkundungs- und Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit den Civil Partnerships übertragen. Das passte der LL überhaupt nicht. Ein vernünftiger Grund, sich dieser lästigen Aufgabe zu entledigen, fiel ihr nicht ein, und ständig neue Krankschreibungen waren auf Dauer auch keine Lösung. Also entsann sie sich, dass sie von einem gewissen ‘Gott’ gehört hatte, der etwas gegen Schwulen-Ehen haben soll und teilte ihren entzückten Kollegen mit: “Hallo, ich glaube an Gott. Deshalb mache ich das nicht mit diesen Civil Partnerships. Ihr müsst meine Arbeit mit erledigen”.
Als ihr Arbeitgeber sie daraufhin entließ, zog LL vor das zuständige Arbeitsgericht und bekam recht. Nicht sie habe Schwule diskriminiert, sondern sie sei vielmehr von ihrem Arbeitgeber und ihren Arbeitskollegen diskriminiert und gemobbt worden. Es sei unverständlich, dass der Borough of Islington gegen LL und nicht gegen die (schwulen) Arbeitskollegen von LL vorgegangen sei.
Ich habe daraufhin angefangen zu beten, dass die britische Justiz doch noch zur Vernunft kommt. Und tatsächlich, es hat gewirkt.
Das zuständige Appelationsgericht (Employment Appeal Tribunal - EAT) hält das erstinstanzliche Urteil für konfus (vgl Tz 48 und 69 des EAT-Urteils), zerreißt es förmlich in der Luft und erkennt zu recht für Recht:
Hey Kölle - do bes e Jeföhl
19/12/2008Auf der offiziellen Tourismuswebsite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt es jetzt spezielle Hinweise für schwule Deutschlandbesucher. Auf das die schwulen Jungs und Männer zahl und insbesondere reich nach Deutschland strömen:
Germany’s gay & lesbian culture is legendary and needs to be experienced first hand to be believed. On the next few pages we would like to give you a taste of Germany: a Germany whose many faces will surprise you; one that combines traditions with the modern, art with culture, partying, gastronomy and shopping in a whole new way.
Es gibt also doch noch ein anderes Deutschland…
The people of Cologne love their city - and you can sense this. Nowhere else are people’s ties to their city as celebrated as they are here. No other metropolis has so many songs written about it, and so many musicians, who sing their anthems with a typical local flavor: “Hey Kölle - do bes e Jeföhl” (”Hey Cologne - you are a feeling”). Cologne also has its own beer - Kölsch a light, top-fermenting beer. The beer-brewing tradition in Cologne dates back to the year 873. Today the “Kölsch-Konvention” manages which beer may be named Kölsch.
Above all Cologne has its own right wing party, called ‘pro Köln’, hat man vergessen zu erwähnen. Das ist aber vielleicht ganz gut so, denn sonst würde womöglich ein ganz spezielles schwules Publikum nach Köln gelockt.
Und weiter:
Cologne is not the German gay and lesbian capital for nothing. Every tenth inhabitant of Cologne claims to be attracted to members of their own sex. The locals are down to earth, sometimes slightly off-hand, communicative, optimistic and tolerant. Cologne’s cosmopolitan attitude allows for an easygoing life in the cathedral city. Women, walking hand in hand or male couples kissing in the street don’t cause a stir.
Gemeint ist offenbar: Mann bekommt gegebenenfalls ein paar auf die Schnauze und das regt niemanden auf.
Es gibt genug Menschen, die alles daran setzen, dass mit dem “easygoing life”, falls es das überhaupt in Köln gibt, bald Schluss ist. Zum Beispiel dieser wahnwitzigen Günter Wallraff:
Nur ein alter Homosexueller
18/12/2008Ich habe von diesem - unten zu schildernden - Verbrechen bis heute nichts gehört oder gelesen. Eine gut recherchierende ’schwule Presse’ gibt es in Deutschland nicht und für die überregionalen Mainstream-Medien war der Fall nicht interessant. Die Staatsanwältin erklärt warum:
Ich glaube, aus zwei Gründen. Einmal waren Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung still. So hat man es auch vor Gericht leichter, weil niemand etwas aus Zeitungen weiß und nachbetet. Und der zweite Grund ist der, dass das Opfer nicht jung und sexy war, nicht mal prominent, sondern ein alter Homosexueller. Da ist die Aufmerksamkeit nicht so groß, was auch wieder traurig ist.
Die Ortspresse schnüffelte ein wenig im Umfeld und in der Vergangenheit des Opfers,
Einmal, das war im Bierzelt beim Sommerfest im Ort, habe sich Jan S. auch an seinen Nachbarn heranmachen wollen, habe sich hautnah an den ehemaligen Lehrer hingesetzt, habe dessen Knie gestreichelt und ihm ins Ohr gehaucht: „Du hast so schöne Ohren.“ Der heute 67-Jährige blieb gelassen und sagte damals in sehr freundlichem Ton: „Bitte lasse zwischen Deinem und meinem Oberschenkel künftig immer zehn Zentimeter Luftraum. Und mein Ohrläppchen gehört ausschließlich dem weiblichen Geschlecht und da wiederum nur meiner Frau. – Von da an“, so sagt der ehemalige Lehrer vor Gericht, „war die Sache bereinigt und Jan hat nie mehr einen weiteren Versuch unternommen.“
ohne genügend Stoff für einen Skandal zu finden. ‘Der alte Homosexuelle’ war wohl zu anständig. Vielleicht passt es den Medien aber auch nicht, dass nicht ‘der alte Homosexuelle’ als schwer gestörte Lebensform dargestellt werden kann, sondern vielmehr die heterosexuellen Täter in diesem grausamen Verbrechen so gar nicht in das schöne schwäbisch-hessische Familienweltbild passen. Szenen, in denen der spätere Mörder von seiner Großmutter sexuell mißbraucht wurde und seinerseits seine Mutter und Mittäterin vergewaltigte, mag man, die in diesem Post verlinkten Presseartikel belegen es, der hochanständigen Welt nur andeutungsweise und sehr versteckt zumuten.
Jeder kann sich wohl die wochenlange mediale Schlammschlacht ausmalen, die sich abgespielt hätte, wenn das Opfer heterosexuell und die Täter homosexuell gewesen wären.
Ein Lob dem Gericht, das, soweit ersichtlich, es gar nicht erst, wie sonst durchaus nicht unüblich, erwogen hat, strafmildernd zu berücksichtigen, dass das Opfer, weil homosexuell, an seinem Schicksal selbst schuld gewesen sei:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann und seine 49-jährige Mutter den 64 Jahre alten Rentner im April 2008 in Großerlach aus Geldgier zu Tode gequält haben. Sie hatten bei dem Opfer Wertgegenstände und 90 000 Euro Bargeld vermutet. Um den Mann zum Öffnen seiner Tresore zu bewegen, hatten sie ihn über mehrere Stunden schwer misshandelt.
So täuschte der 27-Jährige seinem Opfer, mit dem er eine homosexuelle Beziehung hatte, Zärtlichkeiten vor und schlug ihm dann mehrfach mit einer leeren Weinflasche auf den Kopf. Anschließend schoss er ihm, den Ausführungen des Richters zufolge, fünfmal mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht. Dabei wurde das Trommelfell des 64-Jährigen beschädigt. Später übergoss der Mann den Rentner mit Reinigungsmittel und wollte ihn anzünden oder ihm einen Stromschlag versetzen.
Ungarisches Verfassungsgericht erklärt Lebenspartnerschaftsgesetz für ungültig
16/12/2008Das ungarische Parlament hatte im vergangenen Jahr ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, das für gleichgeschlechtliche wie verschiedengeschlechtliche Paare gelten sollte. Damit sollte für Lebenspartnerschaften eine ähnlicher Rechtszustand wie für verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen werden. Ausgenommen wurde das Recht auf einen gemeinsamen Partnerschaftsnamen und das Adoptionsrecht.
Nun hat das ungarische Verfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Mit einer interessanten Begründung:
Familienzerstörende Schwule
14/12/2008Vor kurzem hat ein britischer Polizist seinen Job verloren, weil er dienstliche Einrichtungen und das dienstliche Kommunikationssystem während seiner Arbeitszeit benutzte, um gegen schwule Kollegen zu hetzen. Zunächst wurde er verwarnt und mit einer Disziplinarstrafe in Höhe von rund einem halben Monatsgehalt belegt. Es half alles nichts, seine homophoben Ausfälle hörten nicht auf. Schließlich sah sein Arbeitgeber keine andere Möglichkeit mehr, den innerdienstlichen Frieden zu erhalten, als diesen Polizisten aus dem Dienst zu entfernen. Vgl hierzu auf GayWest:
Warum kultureller Pluralismus bei der britischen Polizei nicht erwünscht ist
Jetzt fängt der Polizist an zu flennen. Erst gibt er sich verständnisvoll gegenüber schwulen Menschen, denen er selbstverständlich nie etwas tun würde,
I don’t have any worries with what people do in their private lives – if they are gay, that’s fine. I haven’t gone after anyone maliciously.
um dann schwule Menschen für sein persönliches Unglück veranwortlich zu machen:
A Christian policeman who was sacked [...] said that the decision to dismiss him is “destroying” him and his family.
Nur um es klarzustellen:
Lambda Instanbul wird nicht verboten
30/11/2008Im Mai 2008 hat ein Instanbuler Zivilgericht die Organisation Lambda Instanbul verboten.
Nun hat ein Appelationsgericht diese Entscheidung kassiert. Leider weiß ich nicht, welche Stellung dieses Gericht im türkischen Justizsystem hat und ob die Entscheidung anfechtbar ist.
Mit Gewalt gegen Hassmusik?
21/11/2008Am Sonntag will der schwulenfeindliche Hasssänger Bounty Killer in London auftreten. In mehreren Städten des Vereinigten Königreichs hat der Sänger gewaltverherrlichender Lieder Auftrittsverbot. Nicht so in London. Es ist schier unglaublich, welche Haltung die Behörden dort einnehmen. Peter Tatchell berichtet aus London:
The concert of the Jamaican “kill faggots” singer Bounty Killer will go ahead this Sunday in London with the official sanction of the Home Secretary and the Acting Commissioner of the Metropolitan Police.
The police say that unless there are threats of riots they will not cancel the concert.
Ein Betthupferl für die Freunde in Berlin,
17/11/2008direkt aus dem Tiergarten, beziehungsweise dem Amtsgericht daselbst:
Neues in der ‘Rechtssache Maruko’
16/11/2008Das Verwaltungsgericht München hat dem Kläger Maruko Recht gegeben.
Der Anfang 2005 verstorbene Lebenspartner des Klägers Maruko war bei der „Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen“ versichert. Diese gewährt hinterbliebenen Ehegatten ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente. Die Versorgungsanstalt hat sich geweigert, dem Kläger Maruko dieselbe Hinterbliebenenrente zu zahlen. Dagegen hat der Kläger das Verwaltungsgericht München angerufen.
Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 01.06.2006 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung der Rechtsfrage vorgelegt, ob die Verweigerung der Hinterbliebenenrente eine durch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Klägers Maruko darstellt.
Das hat der EuGH durch Urteil vom 01.04.2008 (C-267/06) für den Fall bejaht, dass sich der Kläger hinsichtlich der Hinterbliebenenrente in einer Lage befindet, die mit der hinterbliebener Ehegatten vergleichbar ist.
Diese Frage hat das Verwaltungsgericht München jetzt mit Urteil vom 30.10.2008 – Az. M 12 K 08.1484 – bejaht. Das Urteil wird am 14.12.2008 rechtskräftig, sofern die Gegenseite nicht wider Erwarten beim Verwaltungsgerichtshof München Berufung einlegt.
Herr Murzin & Herr Mishin
13/11/2008Herr Mishin ist der Betreiber der Webseite Gay.Ru. Herr Murzin ist ein selbsternannter russischer Menschenrechtsaktivist. Im Januar 2005 marschierten sie mit einem Presseaufgebot in ein Moskauer Standesamt und verlangten, dass dort ihre gleichgeschlechtliche Beziehung registriert werde. Ihr Begehr wurde abgeleht unter anderem mit Hinweis darauf, dass die russischen Gesetze weder eine gleichgeschlechtliche Ehe, noch andere Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche Verbindungen vorsähen.
Herr Murzin klage wegen Diskriminierung vor den russischen Gerichten. Ohne Erfolg. Deshalb beschäftige er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem Anliegen.
Dieser Gerichtshof wies, wie heute bekannt wurde, die Klage ab. Zu Recht!
Gewalt gegen Schwule? Gibt’s nicht! Bei uns doch nicht!
11/11/2008Angestoßen durch den CDU-Politiker Sascha Steuer scheint in der Stadt Berlin nun doch eine Debatte über die zunehmende, beziehungsweise zunehmend sichtbarer werdende Gewalt gegen schwule Menschen in Gang zu kommen.
Dabei herrscht große Unklarheit über das quantitative und qualitative Ausmaß dieser Gewalt. Das Einfachste wäre, die Polizei würde durch Befragungen der Opfer versuchen festzustellen, ob deren sexuelle Orientierung mit der Tat in Zusammenhang steht.
Benutzte Kondome als Beweismittel
02/11/2008Im islamisch geprägten Malaysia haben die Behörden mal wieder Jagd gemacht auf schwule Menschen gemacht. Mit einer detailreichen Schilderung versucht die Ortszeitung, die Fantasie ihrer Leser anzuregen und führt sie skandalträchtig in die (Un-)Tiefen des Männersexes.
Was haben Abgeordnete zu verbergen?
29/10/2008Der Bundesfinanzhof hat am 11.09.2008 entschieden, dass Abgeordnete bessere Menschen sind und ihnen deshalb ein erheblicher Teil ihres Einkommens steuerfrei belassen werden darf. Diese Entscheidung wurde von der Politik, die das dazugehörige Gesetz gemacht hat, bejubelt. Volker Beck zum Beispiel erklärte für Die Grünen:
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) stärkt das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten. Zu Recht hat der BFH die gegen die Pauschale vorgebrachten Einwände mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen, aber auch tatsächlichen Besonderheiten der Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten abgelehnt. Durch die Pauschale wird letztlich vermieden, dass Verwaltungsbeamte den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates hineinreden.
Die Kostenpauschale ist kein verschleiertes Zusatzeinkommen oder Privileg. Sie dient der Vereinfachung und trägt dem Umstand Rechnung, dass die von der Pauschalierung erfassten anfallenden Aufwendungen bei der politischen Arbeit der Abgeordneten in unterschiedlichster Weise anfallen.
Mit der Entscheidung vom 11.09.2008 stellt sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Befürworter eines diskriminierenden Privilegienunrechtes (Tipke, FR 2006, 949) und Volker Beck lässt in seiner Pressemitteilung durchblicken, dass er der Ansicht ist, alle Menschen hätten sich durch Verwaltungsbeamte in ihre Berufsausübung und private Lebensgestaltung hineinreden zu lassen, nur Abgeordnete nicht. Warum? Offensichtlich sind Abgeordnete etwas Besseres.
Eine (halbwegs) gute Nachricht aus der Türkei
26/10/2008In der Türkei stand ein Mann vor Gericht, weil er mit Pornofilmen gehandelt hat, in denen auch gleichgeschlechtlicher Sex zu sehen ist.
Er wurde verurteilt wegen Handel mit pornografischen Material. Das macht die Rückständigkeit des dortigen Rechtssystems und der Gesellschaft deutlich. Jedoch gibt es auch einen kleinen Lichtblick. Das türkische Recht hätte es auch erlaubt, die zu sehenden Handlungen als ‘unnatürlich’ zu beurteilen und damit strafverschärfend zu werten. Das Gericht hat davon abgesehen:
(Eingetragene) Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht
28/09/2008Eingetragene Lebenspartner werden nach den geltenden Gesetzen einkommensteuerlich wie ledige Steuerzahler behandelt. Die verschiedenen, Ehegatten offen stehenden, Veranlagungsarten, wie zum Beispiel die Zusammenveranlagung, kommen gegenwärtig für eingetragene Lebenspartner nicht in Betracht. Hiergegen sind verschiedene Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten. Gegen bereits ergangene Einkommensteuerbescheide sollte innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist Einspruch eingelegt werden, damit nach ergehen der Verfassungsgerichtsentscheidungen Zusammenveranlagungen durchgeführt werden können. Hinsichtlich der zur Rechtswahrung einzulegenden Einsprüche verweise ich auf die Seiten des LSVD. Hier beschränke ich mich auf die Darstellung der rechtlichen Situation, wie sie sich gegenwärtig aus den Steuergesetzen, den Verwaltungsanweisungen und der Rechtsprechung ergibt.
Geschworenenbeeinflussung durch Analverkehr
31/07/2008In Fairfax war vor Gericht über eine Anklage wegen Vergewaltigung zu verhandeln. Zwischen dem Richter und dem Anwalt des Opfers kam es zu folgendem Dialog über die Besetzung der Jury:
Der Anwalt,
Mr Desmond began his submission by telling Judge Punshon it would be appropriate that there be a “general exemption for a category of potential juror to be inquired of in the case here”.
Asked by Judge Punshon what was the issue of fairness to the complainant, Mr Desmond replied: “Greeks.
Berliner Polizeigewerkschaft hat keine Zeit für Schwule, aber viel Zeit für Schwulenhass
23/07/2008Die Berliner Sektion der Deutschen Polizeigewerkschaft hat einen merkwürdigen ‘Landeschef’ an ihrer Spitze.
Vor kurzem hat er sich darüber aufgeregt, dass am Berliner Polizeipräsidium anläßlich des dortigen CSDs eine Regenbogenflagge gehisst wurde. Mit dem Gewerkschaftsboss gerieten einige homophobe Polizisten in Wallung und verschickten unter Benutzung von Staatseigentum während ihrer Arbeitszeit schwulenfeindliche eMails. Das wiederum fand der Berliner Polizeipräsident nicht so witzig. Statt jedoch die allfälligen Disziplinarverfahren einzuleiten, bat er die 29 mailenden Beamten zu einem persönlichen Gespräch.
Und nun plärrt wieder der Polizeigewerkschaftslandeschef Bodo Pfalzgraf, assistiert von Eduard Rise, Landesredakteur (von was auch immer):
Bundesverfassungsgericht: Alles, nur nicht schwul sein!
23/07/2008Das Bundesverfassungsgericht, diesmal der 1. Senat, auf dem so viele Hoffnungen ruhen, hat sich in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 27.05.2008 mit Fragen der gleichgeschlechtlichen Ehe befasst.
Folgender Sachverhalt war zu beurteilen:
Der 1929 geborene Antragsteller ist seit 1952 verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Schon seit langem fühlt sich der Antragsteller dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Aufgrund gerichtlicher Entscheidung nach § 1 TSG (Transsexuellengesetz) führt er seit dem Jahre 2001 einen weiblichen Vornamen. Im Jahre 2002 unterzog er sich einer geschlechtsumwandelnden Operation und beantragte danach zunächst, gemäß § 8 I und § 9 TSG vorab festzustellen, dass seinem Antrag auf Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht nur deshalb nicht entsprochen werden könne, weil er verheiratet sei.
Die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
19/07/2008Alle paar Jahre legt das Auswärtige Amt für die Bundesregierung einen Bericht über die deutsche Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen vor. Der jüngste Bericht umfasst den Berichtszeitraum 01.03.2005 bis 29.02.2008. Ich habe einmal nachgelesen, was die Bundesregierung zur Lebenssituation von schwulen und lesbischen Menschen zu sagen hat.
Erfreulicherweise teilt die Regierung schon im ersten Teil des Berichts mit, wer in der Internationalen Politik die Richtung bestimmt:
Verfasst von TheGayDissenter
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