Amtsgericht Moabit: Schwule sollen sich verstecken!

04/07/2009

Etwas Ungewöhnliches hat sich in Berlin ereignet. Polizei und Staatsanwaltschaft haben es tatsächlich geschafft, drei Gewalttäter vor Gericht zu stellen.

Es geschah nach einer schwul-lesbischen Geburtstagsfeier im ehemaligen Kino Kosmos in Friedrichshain: Eine Gruppe Jugendlicher beleidigt Gäste der Party, ein 23-jähriger Transsexueller und sein 25-jähriger Begleiter stellen sie zur Rede. Worte wie “Scheißschwuchteln” fallen. Später kommt es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Am Ende haben die beiden das Nachsehen. Sie tragen Prellungen und Gehirnerschütterungen davon. Der Ältere kommt zudem mit einem Bruch des Mittelhandknochens ins Krankenhaus. Den Rest des Beitrags lesen »


“Bei einer Lebensmittelvergiftung würden die Behörden ja auch warnen. Warum tun sie es nicht genau so, wenn Schwule verprügelt werden?”

21/06/2009

meint Alfonso Pantisano zu einem aktuellen Vorfall in Berlin,

Ein 38-jähriger irakischer Imbissbesitzer hatte vor zwei Wochen aus offensichtlich homophoben Motiven ein Homo-Paar mit einer Stange angegriffen und dabei einen 23-Jährigen verletzt

und hat recht. Es sieht mal wieder so aus, als würde die Polizei in Berlin den Täterschutz wichtiger nehmen, als den Opferschutz. Aber wovor soll der Tater geschützt werden? Er ist es, der prügelnd auf andere losgegangen ist. Rechnet die Polizei damit, dass sich schwule Menschen auf gleiche Weise revanchieren? Nun, sie sollte nach den verschiedenen Aktionen schwuler Menschen in der letzten Zeit, zuletzt dem Kiss-In vor einer Eisdiele eines schwulen Berliners eigentlich wissen, dass schwule Menschen ihre Missbilligung schwulenfeindlichen Verhaltens nicht mit Eisenstangen und Fäusten zum Ausdruck bringen. Vermutlich ist es aber die tiefsitzende Homophobie in der Berliner Polizei, die der dortige Polizeigewerkschaftschef mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht hat, die hier das prügelnde schwulenfeindliche Pack schützt.

Wer aber ist Alfonos Pantisano, der sich da so treffend geäußert und die Proteste vor dem Imbiss des prügelnden Imbissbesitzers

Pantisano hat daher für Samstag ab 13 Uhr eine Demonstration vor dem “Habibi” (Oranienstraße 30) angemeldet. An diesem Tag findet auch das schwul-lesbische Straßenfest statt.

Pantisano hatte bereits zuvor eine Demo gegen die Eisdiele Dolce Freddo organisiert, nachdem der italienische Besitzer Schwule und Lesben beleidigt und angegriffen hatte.

mitorganisiert hat?

Nun, die queer.de weiß nichts über ihn, zumindest verrät sie nichts, und ich weiß auch nichts (es kann natürlich sein, dass alle Welt bestens weiß, wer Alfonso Pantisano ist und ich, Mainstreammedien- und Werbungverweigerer, der einzige bin, er nichts mitbekommen hat). Gays.de hat mit Alfonso Pantisano gesprochen, bedauerlicherweise haben sie nicht viel miteinander gesprochen. Was weiß denn das Internet? Den Rest des Beitrags lesen »


Bundesamt für sicheren Spontan-Sex

07/06/2009

In der Schweiz gibt’s wohl für alles eine Behörde:lol:

spontansex Den Rest des Beitrags lesen »


The Dissenter

28/05/2009

Der Supreme Court of California hat vor einem Jahr erklärt, dass die Verfassung des US-Bundesstaates Kalifornien gleichgeschlechtlichen Ehen nicht im Wege steht und dass der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung es gebietet, gleiches nicht nur gleich zu behandeln, sondern gleich zu nennen. Der Vorsitzende Richter Ronald M. George verfasste damals das Urteil und beschwor mit großem Pathos die alten amerikanischen Werte Freiheit, Gleichheit, Recht auf (Streben nach) Glück und Individualität. Die Ausführungen des Gerichts gehören zweifellos zu den bedeutensten rechtstheoretischen und rechtspraktischen Überlegungen der jüngeren Zeit. Das höchste Gericht Iowas hat sich dem Urteil inhaltlich vollständig angeschlossen.

Mit knapper Mehrheit haben die Kalifornier, soweit sie sich an der Abstimmung beteiligt haben, durch eine ‘election’ im November des vergangenen Jahres der Verfassung einen Zusatz (Proposition 8 ) hinzugefügt, nach dem ‘marriages’ in Kalifornien nur geschlossen oder anerkannt werden dürfen, wenn sie zwischen Mann und Frau eingegangen wurden.

Kürzlich habe ich in einem Post ausgeführt, was ich von demokratischen Systemen halte.  Ich schrieb:

Akzeptabel wird ein solches System nur dann, wenn es eine Reihe von grundlegenden Rechten und Freiheiten nicht antastet. Bestimmte fundamentale Rechte und Freiheiten dürfen nicht in das Belieben der Mehrheit und ihrer Führer gelegt werden. […].

Und ein zentralen Element muss die Gleichberechtigung der Menschen sein.

[…]

Fehlen diese elementaren Garantien oder werden sie durch den Mehrheitswillen eingeschränkt, zeigt die Demokratie ihr wahres Gesicht: Diktatur der Mehrheit!

Kalifornien ist nun ein aktueller praktischer Anwendungsfall meiner Befürchtungen. Eine Abstimmungsmehrheit zwingt einer Minderheit ihre Sichtweise und ihr Lebensbild auf und zwar ohne Not. Gleichgeschlechtlichen Beziehungen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten und die gleichen Bezeichungen zuzubilligen, würde verschiedenengeschlechtlichen Beziehungen in keiner Weise schaden. Es gibt keinen sachlichen Grund für das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen. Es ist reinste Willkür, es ist Diktatur, es ist Tyrannei!

Nun ist Kalifornien nicht der Nabel der Welt und das Faszinierende an den USA ist, dass das, was in einigen Landesteilen unmöglich scheint, in anderen Gegenden fast selbstverständlich gelebt wird. In Connecticut zum Beispiel scheint die Gehirnwäsche der Mormonen, Evangelikalen und Fundamentalkatholiken nicht gewirkt zu haben und die Menschen dort haben es mehrheitlich schlichtweg abgelehnt, sich überhaupt mit der Frage zu beschäftigen, ob gleichgeschlechtliche Ehen verboten werden sollten. Dort will die Mehrheit mit, und nicht gegen ihre Minderheiten leben. Den Rest des Beitrags lesen »


Freiheitlich-demokratisches Unrecht

11/05/2009

Merkwürdiges trug sich am vergangenen Mittwoch im Bundestag zu. Das bundesdeutsche Parlament verhandelte einen Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten

und einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten.

In beiden Anträgen geht es, mit unterschiedlicher Nuancierung, darum, die in der Nachkriegszeit ergangenen, auf den § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützen Strafurteile gegen schwule Männer aufzuheben und den Verurteilten eine Entschädigung zu zahlen. Bis 1969 war der § 175 in der durch die Nazis geschaffenen Fassung in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zwischen 1945 und 1969 wurden 50000 Männer nach dieser Norm verurteilt und ihr Leben zerstört.

Der Bundestag lehnte beide Anträge mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ab! Den Rest des Beitrags lesen »


Gut, dass er sich nicht gewehrt hat

21/04/2009

Was passiert eigentlich, wenn ein Türke, oder nehmen mir mal an, eine Türkin, einen schwulen Mann überfällt und ihn mit Hilfe eines Stocks krankenhausreif prügelt?

Das ist nicht erfunden, solche Fälle gibt es:

Als er im Hausflur an der Wohnung der 48-jährigen Hausfrau vorbeiging, riss die die Tür auf und attackierte ihn mit dem Gehstock ihres Mannes. Vollkommen überrumpelt versuchte David R. seinen Kopf vor den heftigen Schlägen zu schützen. Den Rest des Beitrags lesen »


Die Iowa-Entscheidung

15/04/2009

Vor wenigen Tagen hat sich das oberste Gericht des US-Staates Iowa in den Reigen der obersten Gericht eingereiht, die gleichgeschlechtliche Ehen für zulässig erklären.

Hat der Supreme Court of California sich in seiner Entscheidung ausführlich mit den Themen Freiheit und Gleichheit befasst und der Connecticut Supreme Court zulässige und unzulässige Diskriminierungen diskutiert, so geht es dem Iowa Supreme Court um die gesamtgesellschaftlichen Nachteile, die gleichgeschlechtlicher Ehen mit sich bringen; genauer gesagt: angeblich mit sich bringen.

Dankenswerterweise hat das Gericht in Iowa eine Zusammenfassung seines Urteils geliefert, aus der ich im Folgenden zitiere (Hervorhebungen durch mich).

Häufig wird argumentiert, das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen diene dem Schutz traditioneller (verschiedengeschlechtlicher) Ehen.

Das Gericht meint, das Argument ziele darauf ab, eine Tradition um ihrer selbst Willen zu bewahren. Das genügt dem Gericht aber nicht, um zur Unzulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen zu kommen. Es müssten schon ein andere Gründe gefunden werden: Den Rest des Beitrags lesen »


Die FDP beibt in NRW nachhaltig bei ihrem Nein zur Gleichstellung

10/04/2009

Im Januar habe ich über die Reform des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts berichtet. Der FDP-Innenminister und notorische Verfassungsbrecher Ingo Wolf1 hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten nicht vorsah.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag beklagte die Abgeordnete Monika Düker (Grüne):

Eine ganz wichtige Chance, die Sie verpasst haben, ist, endlich die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind trotz Rechtsprechung in unserem Beamtenrecht immer noch nicht der Ehe gleichgestellt. Das bezieht sich auf die bislang bundesrechtlich geregelten Bereiche. Ich nenne den Familienzuschlag, und ich nenne die Hinterbliebenenversorgung. Sie haben jetzt das Recht, dies zu regeln. Sie tun es nicht. Ich zitiere Ihren Parteikollegen Dr. Max Stadler, der seine Ablehnung der Beamtenrechtsreform auf Bundesebene für die Bundesbeamten, also des Bundesgesetzes, mit den Worten begründet hat: Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Dienstrecht des Bundes. Den Rest des Beitrags lesen »


Die Bundeszentrale für politische Fehlbildung

29/03/2009

Vor ein paar Tagen ist mir das Heft 301 der Informationen zur politischen Bildung (IV. 2008) der Bundeszentrale für politische Bildung auf den Tisch geflattert.

Das Heft trägt den Titel ‘Familie und Familienpolitik’. Wer nun glaubt, in dem Heft ginge es um Familien und Familienpolitk sieht sich ge- und enttäuscht, denn es geht einzig und allein um heteronormative Familien. Den Rest des Beitrags lesen »


Das, was bleibt: L

25/03/2009

Auf der Suche nach etwas ganz Anderem fiel mir ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2005 in die Hände beziehungsweise auf den Bildschirm. Darin heißt es:

Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils [des Landesgerichts Hamburg vom 21.01.2005] betrat der Angeklagte, der ebenso wie das spätere Opfer L in einem Männerwohnheim lebte, in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 2004 mindestens zehnmal dessen Zimmer und versetzte L eine Vielzahl von Faustschlägen, Tritten und Schlägen mit einem mit Eiswürfeln gefüllten Handtuch. Auch führte er drei- bis viermal eine Plastikflasche in den Anus des homosexuellen Opfers ein und zog heftig an dessen Penis. L verstarb noch in derselben Nacht an den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen. Der Angeklagte hat die Tat im Wesentlichen eingeräumt, sich aber darauf berufen, betrunken gewesen zu sein.

Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wegen irgendeiner juristischen Kinderkacke (der Hamburger Richter habe  die Winkelzüge des Verteidigers des besonnenen [sic!] Angeklagten nicht ernst genommen) auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück. Aber darum geht jetzt nicht.

Ich weiß nicht mehr, warum ich mich mit diesem Beschluss beschäftigt habe; ob die Schilderung des grausamen Mordes es war oder der Hinweis auf die Homosexualität des Opfers.

L. Wer war dieser L, dessen Leben so ein furchtbares Ende gefunden hat? Vor Ort in Hamburg wäre vielleicht mehr herauszufinden. Google liefert nur ein paar kurze Presseberichte über die Ereignisse in dem Männerwohnheim: Den Rest des Beitrags lesen »


Der Ayslsuchende, oder: Was will Arsham Parsi?

15/03/2009

Vor wenigen Tagen hat Iran Queer Railroad (IRQR) einen Hilferuf veröffentlicht:

We request your assistance with an urgent case involving Mehdi N., a 29-year-old gay Iranian who seeks asylum in Germany.

Dieser Hilferuf wurde von verschiedenen Bloggern und schwullesbischen Medien unreflektiert weitergegeben. Soweit ersichtlich hat allein Norbert Blech in seinem Beitrag für queer.de einen leisen Vorbehalt formuliert:  “Dem Bericht zufolge, der aus anderen Quellen bisher nicht verifiziert werden konnte, [...]“.

Ich bin gegenwärtig nicht bereit, dieses Hilfeersuchen unkommentiert weiterzugeben oder zu unterstützen.

1. Ist das nicht alles etwas dick aufgetragen?

In der Meldung auf IRQR ist von schreienden Polizeibeamten die Rede, mehrfache Vergewaltigungen des Mehdi N werden behauptet, die zu allem Überfluß auch noch gefilmt sein sollen.

Offensichtlich befindet sich das Asylverfahren bereits in einem fortschrittenen Stadium. Es müsste also bereits einiges aktenkundig sein. Statt dessen sollen wir uns mit einem Brief Mehdis und dem Inhalt eines Gesprächs mit Arsham Parsi (IRQR) begnügen.

2. Warum scheucht der IRQR die Öffentlichkeit auf?

Warum hat der IRQR sich nicht an schwullesbische Verbände, wie zum Beispiel dem LSVD,  oder die deutsche Sektion von amnesty international oder PRO AYSL gewandt? Warum nicht an die deutschsprachigen schwullesbischen Medien?

Arsham Parsi ist Mitglied des Beirats der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Zwischen dem Vorstand dieser Stiftung und der Leitungsebene des LSVD besteht teilweise Personalunion. Parsi weiß also durchaus, wer in Deutschland geeignete Ansprechpartner für ihn sind. Mit dem LSVD ist aber zumindest bis zum vergangenen Donnerstag keine Kontaktaufnahme erfolgt. Es stellt sich die Frage, warum Parsi ein internationales Schaulaufen einer unmittelbaren Ansprache von mit den Verhältnissen hier vor Ort vertrauten Organisationen vorzieht.

3. Was soll die Richterschelte? Den Rest des Beitrags lesen »


Entscheidungen in Großbritannien

24/02/2009

Allwyn Rondeau, der arme Kerl, der von den wobbelnden Busen seiner Arbeitskollegin bedroht wurde, ist von einem Arbeitsgericht eine Ausgleichzahlung von rund GBP 62000 zugesprochen worden:

Man wins £62,000 in sex discrimination compensation

Gay airport guard awarded compensation in sexual harassment case

Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Arbeitgeber bei der dummen Kuh, die da ständig über Allwyn hergefallen ist, schadlos hält.

Die Westboro Baptist Church und ihre Hasstiraden absondernden Mitglieder dürfen nicht nach Großbritannien einreisen, entschied die dortige Innenministerin:

Two American hate preachers have been banned from entering the UK where they planned to picket a play by a gay youth group, the Home Office said today.

Extremist Christian leaders Fred Phelps and daughter Shirley Phelps-Roper were to protest outside a performance of The Laramie Project, the story of an American man killed for being gay, being performed at a school arts centre in Basingstoke, Hampshire, tomorrow.

But Home Secretary Jacqui Smith has barred them and a UK Border Agency spokesman said: “The Home Secretary has excluded both Fred Phelps and his daughter Shirley Phelps-Roper from the UK.

Dementsprechend spärlich fiel der geplante Protest aus: Den Rest des Beitrags lesen »


Von Erdnüssen, Pisse und anderen Obszönitäten

22/02/2009

Nicht nur der Kölner CSD hat eine Anständigkeitscharta, andernorts gibt es sie auch.

Aber der Reihe nach:

Als ich im Januar aus dem Alten Europa in die Neue Welt reiste, machte ich mich natürlich mit den Einreisebestimmungen vertraut. Unter anderem muss bei der Einreise eine Zollerklärung auf dem Formular CBP Declaration Form 6059B abgegeben werden. Ausdrücklich gefragt wird auf dem Vordruck nach landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln. Nun hatte ich einen Beutel mit 500 g Erdnüssen, geröstet und gesalzen, handelsübliche Verpackung, bei mir.

Es gab drei Möglichkeiten: Den Rest des Beitrags lesen »


Kent Police zu schwulenfreundlich für Elfjährige

16/02/2009

In Großbritannien, ich erwähnte es, ist der Monat Februar der LGBT History Month. Die – ohnehin vorbildliche – Polizei in Kent beteiligt sich mit einer ganzen Reihe von Angeboten und Veranstaltungen daran. Unter anderem gibt es einen Schreibwettbewerb:

Competition

Using pictures or approximately 200 words, explain what the statement ‘All different, same respect’ means to you.

There are three categories in the competition:

  • 11 to 14 year olds
  • 15 to 17 year olds
  • 18+

The best entry in each category will win a £25 book token and a Kent Police shield.  All entries will receive a certificate.

Submit your entry by 27 February:

Winners will be contacted by mid March and there will be a presentation on Friday 27 March.

Da sollen sich also auch 11 bis 14 Jahre alte Jungs und Mädels mit Fragen des respektvollen Umgangs miteinander beschäftigen. Eine gute Sache, finde ich; sind doch gerade schwule Kinder und Jugendliche in hohem Maße Anfeindungen durch ihre Altergenossen ausgesetzt. Erwartungsgemäß sind die Damen und Herren Fundamentalchristen anderer Ansicht, denn Theologien/Ideologien und Respekt schließen einander aus. Und so hetzen sich Rechtspresse und Fundamentalisten gegenseitig auf.

Die regional zuständige Parlamentsabgeordnete (Conservative and Unionist Party) meint: Den Rest des Beitrags lesen »


Totalversagen der Kölner Justiz

08/02/2009

Im Frühjahr 2007 schlug EH, zu diesem Zeitpunkt der Polizei bereits wegen mehrer Raubdelikte und Körperverletzungen bekannt, in Köln einen Familienvater so heftig ins Gesicht, dass dieser stürzte, sich schwere Kopfverletzungen zuzog und ins Koma fiel. Er trug bleibende Schäden davon. Der Richter am Amtsgericht, HWR, beliess es in dem folgenden Geheimprozess bei einer “Schuldfeststellung”, ohne eine Strafe zu verhängen. Erst auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin wurde EH zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Einblicke in das Rechts- und Gerechtigskeitsempfinden des Richters am Amtsgericht, HWR, liefert dieser Fall: Vier junge Männer wegen Brandanschlags auf Freund verurteilt. Um den erstinstanzlich urteilenden Amtsrichter in diesem Fall handelt es sich um jenen, auch mit EH befassten, HWR.

Im Juni 2007 zettelte EH in Köln eine Schlägerei an und verletzte einen 22 Jahre alten Mann schwer.

Im August 2008 waren zwei schwule Männer aus Solingen in Köln unterwegs. Im Deutzer Bahnhof hielten sie Händchen. EH hat das  nicht gefallen. „Ihr schwulen Säue, fickt euch alle in den Arsch!“ und weitere Beleidigungen schrie er und biss einen der Männer in den Oberarm – so heftig, dass er mit seinen Zähnen die Knochen des Opfers berührte. Den Rest des Beitrags lesen »


Zweierdynamik mit Kirchweihbuben

06/02/2009

Die Schreibfrau vom Nürnberger Käseblatt meint, das habe überhaupt nichts mit Spaß zu tun, den Angeklagten ist die Sache “verdammt peinlich”, der Verteidiger erachtet den Vorfall für “nicht lustig”, die Staatsanwältin  spricht von einer “äußerst hässlichen Tat” und der Richter am Amtsgericht Erlangen wirft die Frage, “wie kommt man auf eine derart abartige Idee”, in den Gerichtssaal und an den Kopf der Angeklagten.

Ein erschröckliches, gar grausliches Verbrechen muss sich da ereignet haben, in Kalchreuth, anlässlich eines dorfweiten Saufgelages. Den Rest des Beitrags lesen »


Die Bundeszentrale für evangelikale Bildung

05/02/2009

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sah sich in den letzten Wochen einer massiven Kritik ausgesetzt.

Auslöser ist ein Beitrag in der von der BpB finanziell geförderten Schülerzeitung Q-Rage. Der Präsident der BpB hatte in einem Begleitschreiben zu dieser Schülerzeitung erläutert

“In der Zeitung finden sich interessante Informationen, wie islamistische und evangelikale Gruppen, die wichtige Freiheitsrechte in Frage stellen, Jugendliche umwerben.”

und damit unwissentlich ins Schwarze getroffen. Sofort quitschte die evangelikale Sippe los und versetzte ihr Netzwerk in Alarmbereitschaft.

Der BpB-Präsident machte als erstes einen Rückzieher und verkündete, seine Behörde habe die in Rede stehende Ausgabe der Schülerzeitung und er selbst das von ihm unterzeichnete Begleitschreiben nicht gelesen. Den Rest des Beitrags lesen »


Männlichkeit verteidigt: Mörder freigesprochen

03/02/2009

Er habe nur seine Männlichkeit verteidigt – mit diesem Hinweis hat der Mörder eines schwulen Mannes auf den Bahamas eines Freispruch erreicht. Der Mord, so sein Rechtsverdreher, sei gerechtfertigt. Den Rest des Beitrags lesen »


Senagal: Gefängnisstrafe für schwule Männer

16/01/2009

Aus einer Mitteilung des LSVD:

Homophobes Urteil im Senegal

Protestschreiben an die senegalesische Botschaft in Berlin

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Nachrichtenagentur AFP berichtete vorgestern, dass in der senegalesischen Hautptstadt Dakar neun Männer wegen Homosexualität zu jeweils achtjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Sie mussten sich vor Gericht wegen “unanständigen Benehmens, unnatürlichen Handlungen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation” verantworten. Sie hatten sich offenbar in einer Hilfsorganisation für aidskranke und HIV-infizierte schwule Männer engagiert. Den Rest des Beitrags lesen »


Anit-schwule Gewalt in Großbritannien

22/12/2008

Während in Deutschland eine unsägliche Diskussion darüber geführt wird, ob und in welchem Umfang es schwulenfeindliche Gewalt gibt und ob es opportun sei, homophobe Gewalt als solche zu bezeichnen und zu erfassen, legte die für England und Wales zuständige Strafverfolgungsbehörde ‘Crown Prosecution Service’  ihren ersten Jahresbericht über ihre Tätigkeit im Bereich der Verfolgung von Hassverbrechen vor. Ausführlich geht sie darin auch auf homophobic and transphobic hate crimes ein. In britischem Understatement lässt sie durchblicken, dass sie ihre Arbeit für erfolgreich hält. Ihre wesentlichen Mitteilungen: Den Rest des Beitrags lesen »


Hopeless mess

22/12/2008

Gebete erhört

20/12/2008

Im Juli hatte ich mich zu einem nicht näher bestimmten Glauben bekannt:

Ich bin bekehrt! Ja, wirklich! Ab sofort glaube ich! Woran? Ist doch egal, an Gott oder sonst irgendeinen Quatsch.

Anlass war das Schicksal der Miss Lillian Ladele (LL). LL ist so eine Art Standesbeamtin (Registrar of Birth, Deaths and Marriages) im Londoner Stadtbezirk Islington (London Borough of Islington). Sie war oft krank und wohl auch recht arbeitsscheu. Als das Parlament in Westminster eine der verschiedengeschlechtlichen Ehe weitgehend angenäherte Verpartnerungsmöglichkeit für verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen hat (Civil Partnership), sah LL zusätzliche Arbeit auf sich zukommen, denn die Bezirksvertretung für Islington hatte den Standesbeamten auch die Beurkundungs- und Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit den Civil Partnerships übertragen. Das passte der LL überhaupt nicht. Ein vernünftiger Grund, sich dieser lästigen Aufgabe zu entledigen, fiel ihr nicht ein, und ständig neue Krankschreibungen waren auf Dauer auch keine Lösung. Also entsann sie sich, dass sie von einem gewissen ‘Gott’ gehört hatte, der etwas gegen Schwulen-Ehen haben soll und teilte ihren entzückten Kollegen mit: “Hallo, ich glaube an Gott. Deshalb mache ich das nicht mit diesen Civil Partnerships. Ihr müsst meine Arbeit mit erledigen”.

Als ihr Arbeitgeber sie daraufhin entließ, zog LL vor das zuständige Arbeitsgericht und bekam recht. Nicht sie habe Schwule diskriminiert, sondern sie sei vielmehr von ihrem Arbeitgeber und ihren Arbeitskollegen diskriminiert und gemobbt worden. Es sei unverständlich, dass der Borough of Islington gegen LL und nicht gegen die (schwulen) Arbeitskollegen von LL vorgegangen sei.

Ich habe daraufhin angefangen zu beten, dass die britische Justiz doch noch zur Vernunft kommt. Und tatsächlich, es hat gewirkt.

Das zuständige Appelationsgericht (Employment Appeal Tribunal – EAT) hält das erstinstanzliche Urteil für konfus (vgl Tz 48 und 69 des EAT-Urteils), zerreißt es förmlich in der Luft und erkennt zu recht für Recht: Den Rest des Beitrags lesen »


Hey Kölle – do bes e Jeföhl

19/12/2008

Auf der offiziellen Tourismuswebsite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt es jetzt spezielle Hinweise für schwule Deutschlandbesucher. Auf das die schwulen Jungs und Männer zahl und insbesondere reich nach Deutschland strömen:

Germany’s gay & lesbian culture is legendary and needs to be experienced first hand to be believed. On the next few pages we would like to give you a taste of Germany: a Germany whose many faces will surprise you; one that combines traditions with the modern, art with culture, partying, gastronomy and shopping in a whole new way.

Es gibt also doch noch ein anderes Deutschland…

The people of Cologne love their city – and you can sense this. Nowhere else are people’s ties to their city as celebrated as they are here. No other metropolis has so many songs written about it, and so many musicians, who sing their anthems with a typical local flavor: “Hey Kölle – do bes e Jeföhl” (”Hey Cologne – you are a feeling”). Cologne also has its own beer – Kölsch a light, top-fermenting beer. The beer-brewing tradition in Cologne dates back to the year 873. Today the “Kölsch-Konvention” manages which beer may be named Kölsch.

Above all Cologne has its own right wing party, called ‘pro Köln’, hat man vergessen zu erwähnen. Das ist aber vielleicht ganz gut so, denn sonst würde womöglich ein ganz spezielles schwules Publikum nach Köln gelockt.

Und weiter:

Cologne is not the German gay and lesbian capital for nothing. Every tenth inhabitant of Cologne claims to be attracted to members of their own sex. The locals are down to earth, sometimes slightly off-hand, communicative, optimistic and tolerant. Cologne’s cosmopolitan attitude allows for an easygoing life in the cathedral city. Women, walking hand in hand or male couples kissing in the street don’t cause a stir.

Gemeint ist offenbar: Mann bekommt gegebenenfalls ein paar auf die Schnauze und das regt niemanden auf.

Es gibt genug Menschen, die alles daran setzen, dass mit dem “easygoing life”, falls es das überhaupt in Köln gibt, bald Schluss ist. Zum Beispiel dieser wahnwitzigen Günter Wallraff: Den Rest des Beitrags lesen »


Nur ein alter Homosexueller

18/12/2008

Ich habe von diesem - unten zu schildernden - Verbrechen bis heute nichts gehört oder gelesen. Eine gut recherchierende ’schwule Presse’ gibt es in Deutschland nicht und für die überregionalen Mainstream-Medien war der Fall nicht interessant. Die Staatsanwältin erklärt warum:

Ich glaube, aus zwei Gründen. Einmal waren Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung still. So hat man es auch vor Gericht leichter, weil niemand etwas aus Zeitungen weiß und nachbetet. Und der zweite Grund ist der, dass das Opfer nicht jung und sexy war, nicht mal prominent, sondern ein alter Homosexueller. Da ist die Aufmerksamkeit nicht so groß, was auch wieder traurig ist.

Die Ortspresse schnüffelte ein wenig im Umfeld und in der Vergangenheit des Opfers,

Einmal, das war im Bierzelt beim Sommerfest im Ort, habe sich Jan S. auch an seinen Nachbarn heranmachen wollen, habe sich hautnah an den ehemaligen Lehrer hingesetzt, habe dessen Knie gestreichelt und ihm ins Ohr gehaucht: „Du hast so schöne Ohren.“ Der heute 67-Jährige blieb gelassen und sagte damals in sehr freundlichem Ton: „Bitte lasse zwischen Deinem und meinem Oberschenkel künftig immer zehn Zentimeter Luftraum. Und mein Ohrläppchen gehört ausschließlich dem weiblichen Geschlecht und da wiederum nur meiner Frau. – Von da an“, so sagt der ehemalige Lehrer vor Gericht, „war die Sache bereinigt und Jan hat nie mehr einen weiteren Versuch unternommen.“

ohne genügend Stoff für einen Skandal zu finden. ‘Der alte Homosexuelle’ war wohl zu anständig. Vielleicht passt es den Medien aber auch nicht, dass nicht ‘der alte Homosexuelle’ als schwer gestörte Lebensform dargestellt werden kann, sondern vielmehr die heterosexuellen Täter in diesem grausamen Verbrechen so gar nicht in das schöne schwäbisch-hessische Familienweltbild passen. Szenen, in denen der spätere Mörder von seiner Großmutter sexuell mißbraucht wurde und seinerseits seine Mutter und Mittäterin vergewaltigte, mag man, die in diesem Post verlinkten Presseartikel belegen es, der hochanständigen Welt nur andeutungsweise und sehr versteckt zumuten.

Jeder kann sich wohl die wochenlange mediale Schlammschlacht ausmalen, die sich abgespielt hätte, wenn das Opfer heterosexuell und die Täter homosexuell gewesen wären.

Ein Lob dem Gericht, das, soweit ersichtlich, es gar nicht erst, wie sonst durchaus nicht unüblich, erwogen hat, strafmildernd zu berücksichtigen, dass das Opfer, weil homosexuell, an seinem Schicksal selbst schuld gewesen sei:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann und seine 49-jährige Mutter den 64 Jahre alten Rentner im April 2008 in Großerlach aus Geldgier zu Tode gequält haben. Sie hatten bei dem Opfer Wertgegenstände und 90 000 Euro Bargeld vermutet. Um den Mann zum Öffnen seiner Tresore zu bewegen, hatten sie ihn über mehrere Stunden schwer misshandelt.

So täuschte der 27-Jährige seinem Opfer, mit dem er eine homosexuelle Beziehung hatte, Zärtlichkeiten vor und schlug ihm dann mehrfach mit einer leeren Weinflasche auf den Kopf. Anschließend schoss er ihm, den Ausführungen des Richters zufolge, fünfmal mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht. Dabei wurde das Trommelfell des 64-Jährigen beschädigt. Später übergoss der Mann den Rentner mit Reinigungsmittel und wollte ihn anzünden oder ihm einen Stromschlag versetzen. Den Rest des Beitrags lesen »


Ungarisches Verfassungsgericht erklärt Lebenspartnerschaftsgesetz für ungültig

16/12/2008

Das ungarische Parlament hatte im vergangenen Jahr ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, das für gleichgeschlechtliche wie verschiedengeschlechtliche Paare gelten sollte. Damit sollte für Lebenspartnerschaften eine ähnlicher Rechtszustand wie für verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen werden. Ausgenommen wurde das Recht auf einen gemeinsamen Partnerschaftsnamen und das Adoptionsrecht.

Nun hat das ungarische Verfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Mit einer interessanten Begründung: Den Rest des Beitrags lesen »


Familienzerstörende Schwule

14/12/2008

Vor kurzem hat ein britischer Polizist seinen Job verloren, weil er dienstliche Einrichtungen und das dienstliche Kommunikationssystem während seiner Arbeitszeit benutzte, um gegen schwule Kollegen zu hetzen. Zunächst wurde er verwarnt und mit einer Disziplinarstrafe in Höhe von rund einem halben Monatsgehalt belegt. Es half alles nichts, seine homophoben Ausfälle hörten nicht auf. Schließlich sah sein Arbeitgeber keine andere Möglichkeit mehr, den innerdienstlichen Frieden zu erhalten, als diesen Polizisten aus dem Dienst zu entfernen. Vgl hierzu auf GayWest:

Warum kultureller Pluralismus bei der britischen Polizei nicht erwünscht ist

Jetzt fängt der Polizist an zu flennen. Erst gibt er sich verständnisvoll gegenüber schwulen Menschen, denen er selbstverständlich nie etwas tun würde,

I don’t have any worries with what people do in their private lives – if they are gay, that’s fine. I haven’t gone after anyone maliciously.

um dann schwule Menschen für sein persönliches Unglück veranwortlich zu machen:

A Christian policeman who was sacked [...] said that the decision to dismiss him is “destroying” him and his family.

Nur um es klarzustellen: Den Rest des Beitrags lesen »


Lambda Instanbul wird nicht verboten

30/11/2008

Im Mai 2008 hat ein Instanbuler Zivilgericht die Organisation Lambda Instanbul verboten.

Nun hat ein Appelationsgericht diese Entscheidung kassiert. Leider weiß ich nicht, welche Stellung dieses Gericht im türkischen Justizsystem hat und ob die Entscheidung anfechtbar ist.


Mit Gewalt gegen Hassmusik?

21/11/2008

Am Sonntag will der schwulenfeindliche Hasssänger Bounty Killer in London auftreten. In mehreren Städten des Vereinigten Königreichs hat der Sänger gewaltverherrlichender Lieder Auftrittsverbot. Nicht so in London. Es ist schier unglaublich, welche Haltung die Behörden dort einnehmen. Peter Tatchell berichtet aus London:

The concert of the Jamaican “kill faggots” singer Bounty Killer will go ahead this Sunday in London with the official sanction of the Home Secretary and the Acting Commissioner of the Metropolitan Police.

The police say that unless there are threats of riots they will not cancel the concert. Den Rest des Beitrags lesen »


Ein Betthupferl für die Freunde in Berlin,

17/11/2008

direkt aus dem Tiergarten, beziehungsweise dem Amtsgericht daselbst:

“Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!”


Neues in der ‘Rechtssache Maruko’

16/11/2008

Das Verwaltungsgericht München hat dem Kläger Maruko Recht gegeben.

Der Anfang 2005 verstorbene Lebenspartner des Klägers Maruko war bei der „Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen“ versichert. Diese gewährt hinterbliebenen Ehegatten ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente. Die Versorgungsanstalt hat sich geweigert, dem Kläger Maruko dieselbe Hinterbliebenenrente zu zahlen. Dagegen hat der Kläger das Verwaltungsgericht München angerufen.

Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 01.06.2006 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung der Rechtsfrage vorgelegt, ob die Verweigerung der Hinterbliebenenrente eine durch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Klägers Maruko darstellt.

Das hat der EuGH durch Urteil vom 01.04.2008 (C-267/06) für den Fall bejaht, dass sich der Kläger hinsichtlich der Hinterbliebenenrente in einer Lage befindet, die mit der hinterbliebener Ehegatten vergleichbar ist.

Diese Frage hat das Verwaltungsgericht München jetzt mit Urteil vom 30.10.2008 – Az. M 12 K 08.1484 – bejaht. Das Urteil wird am 14.12.2008 rechtskräftig, sofern die Gegenseite nicht wider Erwarten beim Verwaltungsgerichtshof  München Berufung einlegt. Den Rest des Beitrags lesen »