Ein ‘Mensch’, der sich selbst ‘Toni der Assi’ nennt, hat einen Liedtext veröffentlicht, in dem er zur Begehung von Straftaten gegen schwule Menschen aufruft. Durch die Veröffentlichung des Liedtextes begeht er selbst mehrere Straftaten.Â
Textauszüge sind auf dem so-nicht Blog zu finden.Â
Nach einem Bericht auf queer.de hatÂ
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat Strafanzeige gegen den Mannheimer Rapper “Toni der Assi” gestellt, der in einem auf einer Videoplattform veröffentlichten Lied zum Mord an Schwulen auffordert.
Eine Vielzahl von Straftaten wird nur auf Antrag verfolgt oder wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wenn es um schwule Menschen als Opfer geht, wird ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in der Regel von den Strafverfolgungsbehörden verneint. Um die zuständigen Staatsanwaltschaften zum Tätigwerden zu bewegen, bedarf es deshalb regelmäßig eines Strafantrags. Antragsberechtigt ist jeder, gegen den sich die Straftat richtet oder gerichtet hat.Â
Es sollte in Fällen wie dem hier angesprochenen nicht immer an Volker Beck oder dem LSVD hängen bleiben, Strafanträge zu stellen. Einen Strafantrag zu stellen ist nicht schwierig. Ein Muster den jetzt interessierenden Fall habe ich hier formuliert. Wichtig ist, keine falschen Tatsachen zu behaupten, keine falschen Verdächtigungen vorzunehmen und den Text frei von Beleidigungen zu halten.
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16/08/2008 um 3:25
> Wenn es um schwule Menschen als Opfer geht, wird ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in der Regel von den Strafverfolgungsbehörden verneint.
boah, wasn das?!? ich bin grad ein wenig fassungslos!
16/08/2008 um 3:50
Das Alte Testament, zeitgemäß vertont.
Kulturgut, strafrechtlich nicht relevant.
16/08/2008 um 5:03
Es wird solange nichts geschehen bis sich jemand auf Grund des Textes bestätigt fühlt einen Schwulen zu töten
17/08/2008 um 4:18
@ assaki:
Es hat vor Jahren mal eine Untersuchung gegeben (leider gibt mein löchriges Gedächtnis keine genaueren Informationen her) gegeben, aus der hervorging, dass so gut wie nie von Amts wegen in Fällen verbaler schwulenfeindlicher Gewalt ermittelt wurde. Das dürfte heute nicht viel anders sein. Es sind ja in den letzten Monaten viele Fälle von schwulenfeindliche Hetze auch er Hip-Hop- und Rap-Szene bekannt geworden. Soweit ersichtlich, hat in keinem Fall eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt, das heißt, öffentliches Interesse wurde verneint.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen Strafantrag stellen, damit die Behörden sehen, dass sich nicht nur ein oder zwei Leute auf den Schlips getreten fühlen, sondern dass ein Teil der Öffentlichkeit, so der ‘wir’ zweifellos gehören, sich verletzt fühlt.
@ axyron:
Irgendwie muss dieser Typ ja auf die Idee zu solchen Texten gekommen sein. Eigene Intelligenz dürfen wird als Ursprung offenbar ausschließen.
@ Günter:
Ja. Und was die breite Mehrheit übersieht, ist, dass es für so eine Tat ausreicht, jemanden für schwul zu halten (jüngst mehrfach im Berliner Tiergarten zu beobachten gewesen).