Glauben ist fantastisch!

Ich bin bekehrt! Ja, wirklich! Ab sofort glaube ich! Woran? Ist doch egal, an Gott oder sonst irgendeinen Quatsch.

Glaubende haben es einfach besser. Sie dürfen sich alles erlauben, halten sich nicht an Regeln, verlangen dafür dann noch Geld, und wenn jemand meint, sie sollten sich doch in und mit ihren Glaubensauswüchsen ein bisschen zurück halten, fühlen sie sich gleich diskriminiert und in ihrer ungehemmten Glaubensausübung (das ist die Unterdrückung anders oder nicht glaubener Menschen) beeinträchtigt. Glaubende sind über jeden Zweifel erhaben und dürfen nicht kritisiert werden. Das ist fantastisch!

Was hat mich denn nun zu einem fest im Glauben stehenden Menschen gemacht? Nun, Miss Lillian Ladele (LL) und ein Londoner Arbeitsgericht haben das erreicht. LL ist so eine Art Standesbeamtin (Registrar of Birth, Deaths and Marriages) im Londoner Stadtbezirk Islington (London Borough of Islington). Sie war oft krank und wohl auch recht arbeitsscheu. Als das Parlament in Westminster eine der verschiedengeschlechtlichen Ehe weitgehend angenäherte Verpartnerungsmöglichkeit für verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen hat (Civil Partnership), sah LL zusätzliche Arbeit auf sich zukommen, denn die Bezirksvertretung für Islington hatte den Standesbeamten auch die Beurkundungs- und Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit den Civil Partnerships übertragen. Das passte der LL überhaupt nicht. Ein vernünftiger Grund, sich dieser lästigen Aufgabe zu entledigen, fiel ihr nicht ein, und ständig neue Krankschreibungen waren auf Dauer auch keine Lösung. Also entsann sie sich, dass sie von einem gewissen ‘gott’ gehört hatte, der etwas gegen Schwulen-Ehen haben soll. Also teilte sie ihren entzückten Kollegen mit: “Hallo, ich glaube an Gott. Deshalb mache ich das nicht mit diesen Civil Partnerships. Ihr müsst meine Arbeit mit erledigen”.

Die Sache landete vor Gericht und die Richter Miss A M Lewzey, Mrs D May und Mr C J Storr glauben folgendes:

  1. Es ist keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben, wenn LL ihnen die Beurkundung der Verpartnerung verweigert. Es ist vielmehr eine Diskriminierung von LL, von ihr zu verlangen, staatliche Gesetze zu beachten und ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen.
  2. Es ist eine Diskriminierung von LL, wenn ihr vorgehalten wird, ihr Verhalten sei homophob, denn der Vorwurf der Homophobie ist schon deshalb haltlos, weil an Gott glaubende Menschen schon von Glaubens wegen nicht homophob sein können. Einem objektiv homophoben Menschen, wie dieser LL, objektiv feststellbares homophones Verhalten, wie es das Verhalten der LL ist, vorzuhalten, ist nach Auffassung des Gerichts eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Glaubenssphäre des homophoben Menschen und deshalb nicht zulässig!
  3. Der Arbeitgeber (London Borough of Islington) von LL hat nicht gegen LL vorzugehen, wenn sie staatliches Recht und vertragliche Vereinbarungen missachtet. Er hat vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass niemand gegen LL wegen deren Rechtsverstöße vorgeht. Nicht LL ist zu belangen, sondern ihre Arbeitskollegen, ihr Arbeitgeber. Und natürlich die bösen Schwulen und Lesben.

LL hat sich vor Gericht ausgeweint, weil doch tatsächlich von ihr verlangt wird, sie möge die Arbeit, für die sie bezahlt wird, auch erledigen. Das sei Mobbing, Schikane und Diskriminierung. Als glaubender Mensch muss man halt nicht so viel arbeiten wie andere. Und Gesetze, die gelten für einen Gottgläubigen schon mal gar nicht, mein LL.

Dann hat sich LL noch als Kämpferin für den Rechten (!) Glauben, und damit als Verfechterin des göttlichen Rechts präsentiert. Sie argumentiert sogar, dass sie, LL, die benachteiligte Minderheit sei, Menschen wegen ihres Glaubens aber nicht benachteiligt, sondern bevorzugt werden müssten, da gottes Recht Vorrang vor dem Recht der Menschen habe. Menschenrechte hätten sich göttlichem Recht unterzuordnen. Und was gottes Gesetz sei, entscheide sie, LL, selbst.

Sie beklagte weiterhin ernsthaft, dass ihr nicht Gelegenheit gegeben wurde, ihre Arbeitskollegen und Vorgesetzten zum christlichen Glauben ihrer Lesart zu bekehren. Mit ihren schwulen und lesbischen Arbeitskollegen/-innen zu reden, weigert sie sich. Sie fühlt sich isoliert, weil ihre Arbeitskollegen nicht zu ihr kommen und ihre Ansichten übernehmen. Über den Vorhalt eines schwulen Kollegen, er würde sich von ihr, LL, als Mensch zweiter Klasse behandelt fühlen, zeigte sie sich bestürzt und meinte, allein durch diesen Vorhalt werde sie diskriminiert, weil ihr Glauben über allem stehe. Das Problem liege nicht bei ihr, sondern bei den Schwulen und Lesben.

Durch ihren Glaubensanwalt lässt LL vortragen, Glaubensfreiheit gehöre zum Wesen einer demokratischen Gesellschaft, nicht aber die Beachtung von Gesetzen. Sie müsse jeder Zeit ihrem Glauben Ausdruck verschaffen dürfen. Die Lebenskonzeption von glaubenden Menschen müsse beachtet werden, nicht aber die von Schwulen und Lesben. Deren sexuelle Orientierung habe ich allein im Privaten abzuspielen. Es gebe gewichtige Gründe, Schwule und Lesben aufgrund der sexuellen Orientierung schlechter als andere Menschen zu behandeln.

Das Gericht vergaß Recht und Gesetz und gewährte der LL auf Kosten des Steuerzahlers eine glaubensgerechte Vorzugsbehandlung. Dabei hat es das Tagebuch von LL, aus dem all die bösen Diskriminierungen angeblich hervorgehen, als Beweismittel zugelassen.

LL darf nach dem Urteil ihre Homophobie ungehindert ausleben. Sie darf Schwule und Lesben herabsetzen und den Umgang mit ihnen verweigern. Nach dem Urteil darf sie aber nicht als homophob bezeichnet werden.

Nach dem Urteil hat LL alles richtig gemacht. Und alle anderen, die versucht haben, LL zur Beachtung des staatlichen Rechts anzuhalten, haben alles falsch gemacht.

Das Gericht beanstandet sogar, das die schwulen und lesbischen Arbeitskollegen von LL nicht dienstrechtlich belangt wurden. LL habe doch, im Gegensatz zu den Schwulen und Lesben bewiesen, dass sie ein guter, gottgläubiger Mensch sei.

Offenbar bedeutet Glauben, Narrenfreiheit und einen Freifahrtschein für jede Frechheit zu haben.

Deshalb glaube ich jetzt auch. Nicht an gott, nicht an das Gute im Menschen, nicht an Gerechtigkeit, sondern an die Dummheit der Richter und die Selbstgerechtigkeit der Glaubenden.

Das “Judgement of the Employment Tribunal” vom 03.08.2008 ist hier nachlesbar.

Nachtrag 15.07.2008:

Noch ein kleines Aperçu:

Christian registrar who won ‘gay marriage’ case had child out of wedlock

2 Antworten zu “Glauben ist fantastisch!”

  1. Günter sagt:

    Wunderbarer Beitrag, der würde auch gut in mein Blog passen. Du siehst, wie schwachsinnig die Welt sein kann.

  2. Gebete erhört « The Gay Dissenter sagt:

    [...] Gebete erhört Im Juli hatte ich mich zu einem nicht näher bestimmten Glauben bekannt: [...]

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