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	<title>Kommentare zu: &#8220;So einen muss man sich warmhalten, das muss man ausnutzen.&#8221;</title>
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	<description>The existence of humans is an irrefutable evidence for the fact that there is no god!</description>
	<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 16:39:06 +0000</pubDate>
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		<title>Von: gokui</title>
		<link>http://stevenmilverton.com/2008/05/10/so-einen-muss-man-sich-warmhalten-das-muss-man-ausnutzen/#comment-1523</link>
		<dc:creator>gokui</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 May 2008 20:01:17 +0000</pubDate>
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		<description>oh sorry, ich war wohl etwas zu schnell. 
tatsächlich bezog sich meine aussage eigentlich auf die darstelung des "hammertäters". habe ich tatsächlich behauptet/ es so dargestellt das er in notwehr gehandelt hat ?
naja er könnte sich schon, je nach situation. es kammt halt wirklich genau drauf an, wie wer wann wen versucht hat zu "berühren". unsittlich oder nicht: ich denke dafür wird es in der deutschen gesetzgebung auch eine regelung geben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>oh sorry, ich war wohl etwas zu schnell.<br />
tatsächlich bezog sich meine aussage eigentlich auf die darstelung des &#8220;hammertäters&#8221;. habe ich tatsächlich behauptet/ es so dargestellt das er in notwehr gehandelt hat ?<br />
naja er könnte sich schon, je nach situation. es kammt halt wirklich genau drauf an, wie wer wann wen versucht hat zu &#8220;berühren&#8221;. unsittlich oder nicht: ich denke dafür wird es in der deutschen gesetzgebung auch eine regelung geben.</p>
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		<title>Von: TheGayDissenter</title>
		<link>http://stevenmilverton.com/2008/05/10/so-einen-muss-man-sich-warmhalten-das-muss-man-ausnutzen/#comment-1516</link>
		<dc:creator>TheGayDissenter</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 May 2008 11:36:04 +0000</pubDate>
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		<description>@ gokui:

Ich bin jetzt etwas irritiert!! Wie kommst Du zu der Ansicht, dass der Täter"wahrscheinlich schon in notwehr gehandelt hat"? Der Täter behauptet das zwar, aber die Presseveröffentlichungen geben nicht dafür her, dass es tatsächlich so war. Die Vorgeschichte des Täters spricht eher dafür, dass er sich hier eine Entlastungsstory hat einfallen lassen. Und ein 'unsittliches Berühren' (es wäre zu klären, was das überhaupt ist) stellt nicht ohne weiteres einen Notwehrtatbestand dar. Der Polizeibericht spricht immerhin von einem 'hinterücks niedergeschlagen', und zwar mit einem Hammer; das ist nicht der typische Ablauf einer Notwehrhandlung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ gokui:</p>
<p>Ich bin jetzt etwas irritiert!! Wie kommst Du zu der Ansicht, dass der Täter&#8221;wahrscheinlich schon in notwehr gehandelt hat&#8221;? Der Täter behauptet das zwar, aber die Presseveröffentlichungen geben nicht dafür her, dass es tatsächlich so war. Die Vorgeschichte des Täters spricht eher dafür, dass er sich hier eine Entlastungsstory hat einfallen lassen. Und ein &#8216;unsittliches Berühren&#8217; (es wäre zu klären, was das überhaupt ist) stellt nicht ohne weiteres einen Notwehrtatbestand dar. Der Polizeibericht spricht immerhin von einem &#8216;hinterücks niedergeschlagen&#8217;, und zwar mit einem Hammer; das ist nicht der typische Ablauf einer Notwehrhandlung.</p>
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		<title>Von: gokui</title>
		<link>http://stevenmilverton.com/2008/05/10/so-einen-muss-man-sich-warmhalten-das-muss-man-ausnutzen/#comment-1512</link>
		<dc:creator>gokui</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 May 2008 08:07:29 +0000</pubDate>
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		<description>zunächst hat der 24 jährige wahrscheinlich schon in notwehr gehandelt, dabei dürfte aber die "verhältnismäsigkeit" seiner aktion nicht gewährleistet sein.

damit dürfte wohl mindestens: 
§ 223a StGB: Gefährliche Körperverletzung

(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, ...

...fällig sein.
wichtig hierbei ist natürlich die genaue sachlage.
die aussage allerdings "Dann ist der eben ein bisschen schwul”, soll Alexander B. damals gesagt haben, “so einen muss man sich warmhalten, das muss man ausnutzen.” dürfte ihn in dieser situation eher nur hinderlich sein ein mildes urteil zu erwarten. er wußte es, hat es aktzeptiert und sogar billigend - im sinne von einen eigenen vorteil aus der tatasache der homosexualität zu ziehen - in kauf genommen. irre wer da annimmt das es nicht zu annäherungsversuchen kommen würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zunächst hat der 24 jährige wahrscheinlich schon in notwehr gehandelt, dabei dürfte aber die &#8220;verhältnismäsigkeit&#8221; seiner aktion nicht gewährleistet sein.</p>
<p>damit dürfte wohl mindestens:<br />
§ 223a StGB: Gefährliche Körperverletzung</p>
<p>(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, &#8230;</p>
<p>&#8230;fällig sein.<br />
wichtig hierbei ist natürlich die genaue sachlage.<br />
die aussage allerdings &#8220;Dann ist der eben ein bisschen schwul”, soll Alexander B. damals gesagt haben, “so einen muss man sich warmhalten, das muss man ausnutzen.” dürfte ihn in dieser situation eher nur hinderlich sein ein mildes urteil zu erwarten. er wußte es, hat es aktzeptiert und sogar billigend - im sinne von einen eigenen vorteil aus der tatasache der homosexualität zu ziehen - in kauf genommen. irre wer da annimmt das es nicht zu annäherungsversuchen kommen würde.</p>
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