Die Liechtenstein-Affäre wirft ein fragwürdiges Licht auf unseren Rechtsstaat. Eine oder mehrere Personen haben sich dort in (sowohl nach dortigem wie auch nach hiesigem Recht) rechtswidriger Art und Weise von mehreren Banken Kundendaten beschafft. Diese Daten wurden unter anderem vom Bundesnachrichtendienst angekauft. Ungeklärt ist, ob die Datenverkäufer auf den Bundesnachrichtendienst zugekommen sind, oder ob gar der Bundesnachrichtendienst zum Datendiebstahl angestiftet hat. Unbestätigten Meldungen zufolge soll es sogar zu Erpressungen durch den Bundesnachrichtendienst oder durch auf sein Geheiß handelnden Personen gekommen sein.
Die anschließende mediale Inszenierung der Ermittlungsmaßnahmen im Fall Zumwinkel, die an Widerwärtigkeit nicht zu überbietende scheinheilige Heuchelei nahezu aller führenden Politiker und verschiedener Wirtschaftsgrößen hat ein eindeutiges Licht darauf geworfen, wie sich einflussreiche Personen in Deutschland die Umsetzung der Gesetze und die Durchsetzung des so genannten Rechts vorstellen.
Die Liechtenstein-Affäre spielte sich im Großen ab. Es geht um Millionen-Beträge, Nachrichtendienste und kriminelle Sphären, in denen sich der Durchschnittssteuerzahler im Allgemeinen nicht bewegt.
Aber auch der Durchschnittssteuerzahler kann seinen Beitrag leisten, in dem er Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Arbeitgeber, Kunden, usw verpfeift und denunziert. Dafür gibt es sogar einen Verein: Whistleblower-Netzwerk eV
‘Whistleblower’ klingt irgendwie harmlos und unschuldig. Und dennoch geht es um nichts anderes, als um das anschwärzen und denunzieren von Mitmenschen. Es geht nicht um das Aufdecken von Straftaten – dafür sind die Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsbehörden zuständig. Es geht um das Verbreiten von Gerüchten, um üble Nachrede, um das Äußern von nicht beweisbaren Vermutungen.
Dafür nun also dieser Verein in Köln. Was macht dieser Verein?
Nun, in erster Linie beklagt sich der Verein darüber, dass Denunzianten in Deutschland nicht gesetzlich geschützt werden. Wer andere ‘in die Pfanne haut’, soll nach Auffassung dieses Vereins nicht nur unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, er soll obendrein auch noch belohnt werden.
Ein weitere Aufgabe sieht der Verein darin, das Andenken an Werner Borcharding hoch zu halten. Werner Borcharding ist Beamter (im Ruhestand) der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Er glaubt, einen Heiligenschein vor sich her tragend, einen riesigen verwaltungsinternen Skandal entdeckt zu haben. Durch angeblich falsche Rechtsanwendung soll das Münsteraner Unternehmen BRILLUX rund eine Viertel Million Euro Steuern ‘gespart’ haben. Borcharding blieb bis heute den Beweis für seine Tatsachenbehauptung, oder zumindest eine belastbare Darstellung derselben, schuldig. Mit seiner abwegigen steuer- und strafrechtlichen Beurteilung der behaupteten Vorgänge konnte er weder innerhalb noch außerhalb der Finanzverwaltung ernst zu nehmende Fachleute überzeugen. Gleichwohl machen sich ‘Rechthaber’ Borcharding und der Verein einen Spaß daraus, in schöner Regelmäßigkeit den nun schon zehn Jahre zurück liegenden Vorgang immer wieder durch die Medien zu treiben.
Früher ‘lebte’ die Steuerfahndung von den Anzeigen verlassener Ehefrauen, die aus Rache den Finanzämtern über Schwarzgeldkonten und sonst was berichteten. Wenn es nach den Whistleblowern geht, ist die Finanzverwaltung zukünftig nicht mehr auf rachsüchtige Exen angewiesen. Wir alle sollen unsere Mitmenschen verpfeifen wo wir nur können. Natürlich brauchen wir uns über Dienst-, Geschäfts-, Arzt- und sonstige Berufsgeheimnisse keine Sorgen mehr machen. Wir petzen ja im Dienst der ‘guten Sache’. Und selbstverständlich brauchen wir mit dem Petzen auch nicht zu warten, bis wir uns sicher sind, dass das, was wir (zu) wissen (glauben), auch den Tatsachen entspricht. Vermutungen, Verdächtigungen, Verleumdungen. Ganz egal, Hauptsache der Verein hat eine Sau, die er durchs Dorf treiben kann.
Wenn sich diese Whistleblower durchsetzen, wird Deutschland eine Zukunft haben, die an die dunkelsten Jahre der Deutschen Vergangenheit erinnert. Schäuble muss sich dann keine Sorgen mehr über die Datenbeschaffung machen – er bekommt alles was er wissen will frei Haus geliefert. Er wird begeistert sein, wenn die Bürger selbst aus dem Rechtsstaat einen Überwachungsstaat machen.
05/03/2008 um 11:22 |
*hmmmm* Die Frage ist bei dieser Darstellung: Was soll deiner Meinung nach jemand machen der echte Beweise gegen Steuerhinterzieher hat. Soll er ruhig bleiben und nichts sagen um nicht “Denunziant” oder “Petze” genannt zu werden?
Wo ist die Grenze zwischen Zivilcourage und Denunziantentum?
Daß die Datenbeschaffung des BND zwielichtig ist, ist unbestritten. Ich gebe zu ich hab schwer schlucken müssen als ich gehört habe, daß der BND “nicht an das Legalitätsprinzip gebunden ist”. (Das ist ganz offiziell so.)
Aber ich habe für Großverdiener die ihr Geld nach Lichtenstein, Monaco usw. verschieben kein Mitleid übrig. Und was die Whistleblower angeht: Wer echte Beweise hat soll sie nennen, wer Vermutungen hat soll sie entweder selbst erhärten oder ruhig bleiben. Denn da gilt die gute alte Unschuldsvermutung.
06/03/2008 um 6:52 |
Wenn jemand von einem Sachverhalt erfährt, der nach den geltenden Gesetzen und (!) nach dem eigenen Empfinden (!) als schwerwiegende Straftat zu beurteilen ist, hat er den Vorgang bei der zuständigen Behörde (nicht bei der Presse, nicht bei irgendwelchen obskuren Whistleblower-Vereinen) zur Anzeige zu bringen. Wer selbst Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich dabei selbstverständlich professionellen Beistandes bedienen. Das alles unter Offenlegung der eigenen Identität. Im weiteren Verfahren der zuständigen Behörden mag es dann Gründe geben (zB Opferschutz), die Identität nicht der Öffentlichkeit zu offenbaren.
Ich bin weit davon entfernt, Steuerhinterziehungen gut zu heißen. Ich stelle mich auch nicht schützend vor Zumwinkel & Co. Jedoch dürfen Verfahren, die der Aufdeckung von Straftagen dienen, dem Rechtsstaat keinen Schaden zufügen. Genauso wenig, wie es sein kann, dass die US-Amerikaner auf Guantanamo Methoden anwenden, die außerhalb des nach us-amerikanischem Recht unzulässigen liegen, kann es nicht sein, dass deutsche Behörden sich in Liechtenstein mit nach deutschem Recht unzulässigen Methoden wie der Zahlung von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Ankauf von Hehlerware oder Diebesgut oder gar Erpressungen, Informationen beschaffen. Das kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, allerhöchste Gefahren abzuwenden, aber nicht für ein paar Millionen Mehrsteuern. Und wenn dann noch die mittelalterliche Methode des an den Pranger stellens angewendet wird, kann ich das alles nur als höchst erbärmlich bezeichnen. Das umso mehr, als die Politiker, die jetzt in Freudengeschrei ausbrechen, namentlich Merkel und Steinbrück (ehedem Ministerpräsident in NRW, davor Finanzminister in NRW), dafür veranwortlich sind, dass die Finanzverwaltung nicht mit verträglichen Mitteln Steuerhinterziehungen bekämpfen kann. Es sind die Damen und Herren Politiker, die durch irrsinnige Steuergesetze überhaupt zur ‘Steuerflucht’ verleiten und dann der Finanzverwaltung die Möglichkeit nehmen, maßvoll gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
Zum von mir erwähnten Fall Borcharding: Hier ist eindeutig zu sehen, wie ein angeblich nur seine Pflicht erfüllender Beamter, ein angeblich gesetzestreuer Beamter, seinen privaten Rachefeldzug gegen ein paar Menschen führt, die sich nicht seinen Ansichten beugen wollen. Die ehemaligen DDR-Grenzsoldaten, um nur ein Beispiel zu nennen, haben auch nur ihre Pflicht erfüllt