Vor einigen Wochen teilte muslimwelt der Nichtmuslimwelt mit, warum diese so kränkelnd sei. Der mangelnde Glaube, und zwar ganz speziell der Mangel an Glaube an Allah, sei daran schuld. Schon damals schien mir der Zusammenhang zwischen Krankheit und Unglaube ein wirr herbeigedichteter zu sein.
Heute habe ich mit großen Interesse einen Artikel von Walter Willems im Kölner Stadt-Anzeiger gelesen. Er fragt: “Macht Gottesglaube gesund?“
Nützt es der Gesundheit, wenn ein Mensch religiös ist, oder kann der Glaube sogar schaden?
stellt er an den Anfang seiner Überlegungen und macht einen Streifzug durch die vorliegenden wissenschaftlichen und unwissenschaftlichen Erkenntnisse.
Schon im Jahr 1872 untersuchte der englische Gelehrte Francis Galton, ob Kleriker seltener krank werden und länger leben. Seine Beobachtungen ergaben, dass der Glaube die Gesundheit nicht fördert. Das Resultat beruhigte Galton, denn der Forscher war selbst kein frommer Mensch. Jahre später bewertete Sigmund Freud Religion sogar als etwas Krankhaftes.
Sigmun Freud, wegbereitend, aber nicht wegweisend, häufig im Irrtum über seine Irrtümer, irrte nicht, als er darin
eine kollektive Zwangsneurose und den Ausdruck des infantilen Wunsches nach dem Schutz eines übermächtigen Vaters.
sah.
Heutzutage suchen dagegen insbesondere amerikanische Wissenschaftler verstärkt nach gesundheitsdienlichen Einflüssen des Glaubens. Vor einem Jahr kamen etwa Forscher aus Philadelphia zu dem Schluss, dass ältere Kirchgänger eine bessere Lungenfunktion bewahren als nicht gläubige Senioren. Ihre Erklärung: Der Kirchbesuch gewähre emotionalen Rückhalt, verringere soziale Isolation und fördere damit das Wohlbefinden alter Menschen.
Tatsächlich wird es so sein, dass die mit dem Kirchgang, also dem Gehen zur Kirche, verbundene Bewegung sich wie jede andere maßvolle körperliche Ertüchtigung positiv auf das gesundheitliche Befinden auswirkt.
Generell deuten auffällig viele US-Studien auf einen – wenn auch eher schwach ausgeprägten – gesundheitlichen Nutzen des Glaubens hin. Demnach sind fromme Menschen psychisch gesünder, weniger stressgeplagt, seltener depressiv und generell zufriedener mit ihrem Leben. Metaanalysen zeigen sogar, dass Religiosität vor körperlichen Problemen vor Bluthochdruck und Herzerkrankungen schützt.
Nun, über diesen Erkenntnisschatz verfügt auch muslimwelt. Bei Licht betrachtet, ist es auch nicht erstaunlich, dass glaubende Menschen, die alle Verantwortung für ihre Fehler auf einen Gott abschieben (’Gott will das so’; ‘es ist Gottes Wille, dass…’; ‘die Bibel/der Koran lehrt, …’) wesentlich entspannter und selbstgefälliger leben, als Menschen, die ihr Leben selbst verantwortlich leben. Außerdem ist es mit einer gewissen sorglos machenden Bequemlichkeit verbunden, für Sünden aller Art sich vom nächstbesten Priester ohne große Umstände die Absolution erteilen lassen zu können. Um den irdischen Schaden und das angerichtete Leid muss man sich dann nicht mehr kümmern.
Willems weist auf folgendes hin:
Solche Resultate bewertet Sebastian Murken von der Universität Trier skeptisch. „Die Qualität der Studien lässt sich kaum prüfen”, sagt der Religionspsychologe nüchtern. „Und nach negativen Effekten wird meist nicht gefragt.” Finanziert wird der Großteil solcher Untersuchungen von religiösen Gruppen wie etwa der John Templeton Foundation. Sie wollen den Nutzen des Glaubens auf ein wissenschaftliches Fundament heben. [...] „Der Einfluss von Religiosität wird überschätzt”, sagt Murken. [...] Zwar erleben viele Menschen, die plötzlich mit einer schweren Krankheit konfrontiert werden, ihren Glauben subjektiv als haltgebend. „Aber deshalb geht es anderen Kranken nicht schlechter”, erläutert der Forscher. „Wer nicht gläubig ist, findet unter Umständen woanders Halt, etwa in der Familie oder in einer humanistischen Weltanschauung. Ein Jenseitsglaube an sich hat noch keine positive Qualität.”
Lediglich im Umgang mit schweren Schicksalsschlägen, die rational nicht erklärbar seien, biete es vielleicht Vorteile, im Glauben verankert zu sein, vermutet Murken. Etwaige negative Effekte des Glaubens werden dagegen in den meisten Untersuchungen gar nicht erst thematisiert. Dabei deuten Murkens Untersuchungen darauf hin, dass manche, meist ältere Gläubige mit einem sehr negativen Gottesbild Schicksalsschläge oder Erkrankungen als Strafe Gottes für Verfehlungen und Sünden interpretieren.
Hier sei ergänzt, dass manche Gläubige sogar Regenfälle oder die Immunschwächekrankheit AIDS für eine Strafe eines Gottes halten.
Murken spricht von einer „Entmündigung in religiösem Rahmen”. Dies behindere eine selbstständige Entwicklung des Menschen und führe zu einem Gefühl der Hilflosigkeit. „Der Glaube sollte die Selbstverantwortung des Menschen nicht schmälern”, betont der Psychologe.
Der Psychologe irrt. Der Glaube an einen Gott und Selbstverantwortung schließen sich aus. Im Grunde beeinträchtigt sogar jeder Glaube/Aberglaube (Es gibt keinen Unterschied zwischen Glauben und Aberglauben. Jeder Glaube ist Aberglaube. ‘Aberglaube’ steht für apokryphe irrationale Auffassungen. ‘Glaube’ bezeichnet unsinnige Ideen, die offiziell akzeptiert sind.) unser selbstveranwortliches Handeln, einerlei ob wir in einem katholischen Seelenamt für das Seelenheil eines Verstorbenen beten, beim Glücksspiel abergläubisch ein sicheres Gewinnsytem entdeckt haben wollen oder daran glauben, dass auf unserem Planeten Erde schlußendlich die Gerechtigkeit siegt und jeder das bekommt, was ihm zusteht. Solange wir unser Verhalten richtig einordnen und uns darüber lustig machen können, stehen wir darüber und es ist nicht mehr, als eine launische Anwandlung.
In den USA treibt die Diskussion um Religion und Gesundheit mitunter seltsame Blüten. So ließen Forscher der Harvard-Universität drei christliche Gruppen zwei Wochen lang für die Genesung von insgesamt 1200 Patienten beten, die am Herzen operiert wurden. Eine Hälfte der 1200 Patienten wusste, dass für sie gebetet wurde, die andere nicht. Für weitere 600 Patienten gab es im Rahmen der Studie keine Fürbitten. Resultat der 2,4 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 1,7 Millionen Euro) teuren Untersuchung: Zumindest im Zeitraum von 30 Tagen förderten die Gebete die Genesung nicht.
Ein bemerkenswertes Ergebnis lieferte die Studie dennoch:
Lediglich in der Gruppe, für die gebetet wurde und die von diesen Fürbitten wusste, kam es überraschenderweise häufiger zu Komplikationen. Mögliche Erklärung: Vielleicht waren die Patienten besorgt darüber, dass ausgerechnet sie für die Gebete ausgewählt wurden, nach dem Motto: Ich bin so krank, dass sie für mich beten müssen.
Mich erinnert das an den Gesundbeterfall, über den das Bundesverfassungsgericht 1971 zu entscheiden hatte.
Der Beschwerdeführer (vor dem Verfassungsgericht) gehört der religiösen Vereinigung des evangelischen Brüdervereins an. Seine Ehefrau war ebenfalls Mitglied dieser Gemeinschaft. Die nach der Geburt des vierten Kindes unter akutem Blutmangel leidende Ehefrau lehnte es ab, sich ärztlichem Rat gemäß in eine Krankenhausbehandlung zu begeben und insbesondere eine Bluttransfusion vornehmen zu lassen. Ihr Ehemann unterließ es, seinen Einfluß auf seine Ehefrau im Sinne der ärztlichen Ratschläge geltend zu machen. Eine Heilbehandlung unterblieb; die Ehefrau, die bis zuletzt bei klarem Bewußtsein war, verstarb. Vor dem letztinstanzlichen Strafgericht wurde der Mann zu einer Geldstrafe, ersatzweise Gefängnisstrafe, verurteilt.
Was war geschehen?
In der Nacht zum 25. März 1962 habe die Ehefrau des Beschwerdeführers ihr viertes Kind zu Hause in Anwesenheit der Hebamme geboren. Wegen des nicht ganz regelmäßigen Verlaufs der Geburt habe diese die Zuziehung eines Arztes empfohlen. Schon bei früheren Geburten sei ein Arzt zugezogen worden; sonst sei in die Familie des Beschwerdeführers nie ein Arzt gerufen worden. In diesem Zusammenhang habe die Ehefrau des Beschwerdeführers gegenüber der Hebamme erklärt, sie würde niemals in ein Krankenhaus gehen; eine Erklärung hierfür habe sie nicht abgegeben. Der von dem Beschwerdeführer herbeigerufene Arzt habe eine bestehende Blutarmut diagnostiziert und eine entsprechende Behandlung vorgenommen. Da sich in der Folgezeit der Zustand der Patientin verschlechtert habe, habe die Hebamme dem Beschwerdeführer nahegelegt, den Arzt nochmals zu rufen. Die Ehefrau habe sich dem jedoch widersetzt und mit dem Beschwerdeführer gebetet. Bei einem zweiten Besuch kurz danach habe der behandelnde Arzt angedeutet, falls sich der Zustand der Ehefrau nicht bessere, werde eine Überweisung in das Krankenhaus notwendig. Bei einem wenig später durchgeführten dritten Besuch habe der Arzt erkannt, daß Lebensgefahr gegeben sei, und dem Beschwerdeführer sowie seiner Ehefrau eine Einweisung ins Krankenhaus vorgeschlagen, damit eine Blutübertragung vorgenommen werden könne; er habe deutlich gemacht, daß sie ohne eine derartige Behandlung sterben könnte. Der Beschwerdeführer habe daraufhin dem Arzt bedeutet, daß seine Frau auch ohne Krankenhausbehandlung wieder gesund werde, wenn man sich an Gott um Hilfe wende und wenn man stark im Glauben sei; sie seien beide gläubige Menschen, die gelehrt worden seien, das Wort Gottes zu glauben und ihm zu vertrauen. Er selbst sei deshalb gegen eine Krankenhausbehandlung. Daraufhin habe er sich an seine Frau gewandt und erklärt, er überlasse ihr die Entscheidung, sie könne in ein Krankenhaus gehen, wenn sie wolle; in der Versammlung werde jedoch ein anderer Weg gelehrt, denn in der Hl. Schrift stehe: “Ist jemand krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde und lasse über sich beten und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen.” Die Ehefrau des Beschwerdeführers habe daraufhin erklärt, sie lehne die Behandlung im Krankenhaus ab und bitte darum, einen Bruder ihrer Religionsgemeinschaft zu rufen, damit dieser mit ihnen bete; dies sei auch geschehen. Kurze Zeit darauf sei die Ehefrau verstorben. (Zitiert nach BVErfG, Hervorhebungen durch mich.)
‘Ein Fehler’ wird wohl darin gelegen haben, dass “ein Bruder ihrer Religionsgemeinschaft” gerufen wurde, und nicht “die Ältesten der Gemeinde”. Der entscheidende Irrtum aber lag darin, so einen Unfug überhaupt zu glauben.
Das Verfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, denn
in einem Staat, in dem die menschliche Würde oberster Wert ist, und in dem der freien Selbstbestimmung des Einzelnen zugleich ein gemeinschaftsbildender Wert zuerkannt wird, gewährt die Glaubensfreiheit dem Einzelnen einen von staatlichen Eingriffen freien Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht. Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d. h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Sie umfaßt daher nicht nur die (innere) Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln.
Damit gewährt das Bundesverfassungsgericht Gläubigen Rechte, dies es schwulen und lesbischen Menschen 1971 nicht zubilligte und teilweise auch heute noch verwehrt.
Die Enscheidung des Verfassungsgerichts ist richtig! Statt der langatmigen und wenig überzeugenden Ausführungen des Gerichts eine einfache Überlegung: Die Verstorbene war bis kurz vor ihrem Tod bei vollem Bewußtsein. Sie konnte und durfte frei entscheiden. Ob diese Entscheidung richtig oder falsch ist oder richtig oder falsch erscheint, mag unterschiedlich bewertet werden; es beeinträchtigt nicht die Entscheidungsfreiheit. Sie mag ihre Enscheidung auf fragwürdiger Grundlage getroffen haben, jedoch hat sie diese Entscheidungsgrundlage selbst herbeigeführt. Und die Entscheidung betraf nur ihr eigenes Leben. Damit durfte sie machen, was sie wollte. Der mögliche Einwand, sie habe durch ihren Selbstmord (nichts anderes ist die Verweigerung notwendiger ärztlicher Behandlung) ihren Kinder die Mutter genommen, ist gegenstandlos, denn das diese Frau (ebenso wie der Witwer) zur Erziehung von Kindern ungeeignet gewesen wäre, liegt auf der Hand. Konnte aber die Verstorbene zu Lebzeiten ohne weiteres über die Fortsetzung oder Beendigung ihren Lebens frei entscheiden, ist es völlig abwegig, den Ehemann für die Entscheidung seiner Ehefrau verantwortlich machen zu wollen.
09/02/2008 um 2:18 |
hallo,
der glaube an den gesunden menschenverstand kann schon sehr der gesundheit zuträglich sein.
dieses zitat…
“Sigmun Freud, wegbereitend, aber nicht wegweisend, häufig im Irrtum über seine Irrtümer, irrte nicht, als er darin
eine kollektive Zwangsneurose und den Ausdruck des infantilen Wunsches nach dem Schutz eines übermächtigen Vaters.
sah.”
zitat ende
…gefällt mir sehr gut. es bringt die sichtweise einiger, wenn auch bei weitem nicht aller religionsanhänger auf den punkt.
11/02/2008 um 12:14 |
Sehr interessanter Artikel, der auch meiner Meinung entspricht. Obwohl er mir am Ende dann doch zu weit geht – der toten Frau vorzuwerfen, sie hätte eh nicht zur Erziehung ihrer Kinder getaugt, ist sehr hart…
Und zu dem Muslimwelt-Artikel muss man ja echt nichts mehr hinzufügen… Verrückt!
11/02/2008 um 4:54 |
@ Stef
Nur mal angenommen, dieser Frau wäre nicht die Blutarmut mit Todesfolge dazwischen gekommen und sie hätte sich der Auf- und Erziehung ihrer Kinder widmen können. Und mal weiter angekommen, eines der Kinder wäre ernsthaft verletzt worden oder erkrankt. Die Eltern würden keinen Arzt hinzuziehen. Sie würden, zusammen mit dem Gemeindeältesten versuchen, das Kind gesund zu beten.
Die Frau konnte und durfte für sich selbst über die Verweigerung der ärztlichen Hilfe entscheiden. Sie konnte die Tragweite ihrer Entscheidung überblicken. Ein Kind wird das in der Regel nicht können. Ein Kind wird auch nicht gegen den Willen der Eltern einen Arzt rufen können. Hier entscheiden die Eltern, was das Beste für das Kind ist. Was, wenn das Kind an einer akuten Appendicitis leidet? Eine Erkrankung, die, wenn sie nicht umgehend behandelt wird (idR operativer Eingriff) innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann? Zu wenig Zeit, als dass man auf das Eingreifen halbwegs vernünftiger Nachbarn, Lehrer, Verwandter oder Behörden hoffen könnte.
Ist es so fernliegend, anzunehmen, dass diese Frau ihr Kind, in dem Versuch es gesund zu beten, sterben lassen würde? Speziell in diesem Fall haben die Verstorbene und ihr Ehemann gezeigt, dass sie bereit sind, bis zum äußersten zu gehen, so dass wir uns über diese beiden Menschen ein gutes Bild machen können. Für ihr eigenes Leben dürfen sie glauben und entscheiden, was sie wollen; Kinder jedoch gehören nicht in die Obhut solcher Menschen.
Herzliche Grüße,
Stefan
12/02/2008 um 10:08 |
Ja, dass stimmt auch. Trotzdem: Sie ist tot – man muss sich aus dieser Entfernung ja keine Schreckensbilder ausmalen.
15/02/2008 um 5:38 |
siehe auch folgende kleine Marginalie zum Thema …
16/02/2008 um 1:35 |
@ entdinglichung:
Oh, vielen Dank für das Fundstück! Das scheint ja eine Fortsetzung von John Graunt’s ‘Natural and Political Oberservations made upon Bills of Mortality’ zu sein.
30/03/2008 um 6:01 |
[...] Es stört mich nicht, wenn jemand aus Glaubensgründen ärztliche Hilfe für sich selbst verweigert und in Folge dessen an einer Erkrankung oder Verletzung stirbt. Jeder mag mit seinem [...]