Mein ‘Lieblingserzbischof’ Joachim Meisner wird von mir bezahlt. Ja, wirklich, ich bin so dumm.
Kirchensteuern zahle ich schon lange nicht mehr. Aber die römisch-katholische Kirche begnügt sich auch gar nicht mir den paar Milliarden Euro Kirchensteuern. Die reichen nämlich nicht, um die Bischöfe mit ihrem teuren Gewändern und dem sonntäglichen Maskenball, die schönen Dienstreisen derselben in alle Welt, lustige Bischofskonferenzen, die aufgeblähten kirchlichen Verwaltungsapparate (Generalvikariate und Offizialate) in den 27 Bistümern der sieben deutschen Kirchenprovinzen und vieles Unnützes mehr zu bezahlen. Nein, die römisch-katholische Kirche bedient sich reichlich aus dem Haushaltstopf des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach nordrhein-westfälischem Landesrecht werden die Bischöfe der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen nicht aus kirchlichen Finanzmitteln bezahlt, sondern erhalten Ihre Bezüge aus dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen, also vom allgemeinen Steuerzahler, nicht vom Kirchensteuerzahler.
Ich halte diese, auf das sogenannte Preussenkonkordat aus dem Jahr 1929 zurückgehende, Regelung für absolutes Unrecht. Wie kann es sein, dass der Demagoge Meisner auf meine Kosten ein fürstliches Salär (monatlich rund EUR 12000) erhält?
Nicht nur, dass das der obere Klerus in Köln den Dom beschlagnahmt hat (er gehört ihnen nicht, er ist kein Kircheneigentum; er ist im wesentlichen mit kirchenfremden Gelder errichtet worden und er wird überwiegend mit Hilfe von Spenden und allgemeinen Steuermitteln der Stadt und des Landes in Stand gehalten), nein, sie lassen sich auch noch ihren Ortskasperle fremdfinanzieren. Wenn der Mann wenigsten Nützliches für die Allgemeinheit leisten würde, könnte ich darüber hinweg sehen. Aber davon ist Meisner weit entfernt. 12000 Euro jeden Monat mehr oder weniger zu Fenster rausgeworfen!
Dummheit hat der namhafte Abgabenrechtsliterat Gerd Rose schon vor Jahrzehnten dem gemeinen Einkommensteuerzahler bescheinigt (”Dummensteuer”, StbJb 1975/76, 41, 47). Wenn ich nun sehe, dass, neben vielen anderen sinnlosen Haushaltsposten, auch noch den römisch-katholischen Provinzial- und Suffragan- und Weihbischöfen das Geld hinterher geworfen wird, scheint mir die Rose’sche Einschätzung auch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt, als von ihm gemeint, zutreffend zu sein.
Aus dem Haushaltsplan 2007 des Landes NRW:
Zuschüsse an die [röm.-] katholische Kirche
1. EUR 5 874 800 Dotation für die Erzdiözesen und Diözesen
2. EUR 6 034 000 Beihilfen zur Pfarrerbesoldung und zur Versorgung der Ruhestandspfarrer
3. EUR 419 300 Zuschüsse nach dem Kataster
Zusammen 12 328 100 EUR
Zu 1: Staatsrechtliche Verpflichtung aufgrund des Vertrages des Freistaats Preußen mit dem Hl. Stuhl vom 14. Juni 1929 (GS. S. 151) und des Vertrages des Landes NW mit dem Hl. Stuhl vom 19. Dezember 1956 (GV. NW. 1957 S. 19 und S. 41).
Zu 2: Es handelt sich um Bedarfszuschüsse, zu deren Leistung das Land gewohnheitsrechtlich verpflichtet ist (vgl. Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung und Artikel 21 der Landesverfassung).
Zu 3: Es handelt sich um persönliche und sächliche Zuschüsse an bestimmte, vor allem linksrheinische Kirchengemeinden, die in Auswirkung der Säkularisation aufgrund des Artikels 5 des Vertrages des Freistaats Preußen mit dem Hl. Stuhl vom 14. Juni 1929 zu leisten sind.
Jahr für Jahr mehr als 12 Millionen Euro! Geld, mit dem sich viel Sinnvolles anfangen ließe.
Die nordrhein-westfälische Regelung geht, wie erwähnt, auf eine Vereinbarung zwischen Preußen und der römisch-katholischen Kirche zurück. Sie ist in dem sonannten Reichskonkardat, einem Vertrag aus dem Jahr 1933 zwischen dem damals nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl (ich bin immer wieder erstaunt, was für römische Katholiken alles heilig ist) ausdrücklich bestätigt worden. Dieses Reichkonkordat war und ist die offizielle Anerkennung der Nazis durch die römische-katholische Kirche. Für ein bisserl Geld macht die römisch-katholische Kirche halt alles. Der seinerzeit für das Nazi-Regime als Verhandlungsführer auftretende Franz von Papen wurde 1959 (!) zum päpstlichen Geheimkämmerer ernannt.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie gut Nazi-Gesetze die Zeit überdauern, wie groß der Einfluss der am Geld klebenden römisch-katholischen Kirche ist und wie gering die Bereitschaft ist, alte Nazi-Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen, denn das Reichskonkardat gilt noch heute. Genauso, wie kaum jemand daran denkt, das Reichskonkordat endlich außer Kraft zu setzen, bleibt auch das Preußenkonkordat unangetastet. Mehr noch, in einem Vertrag aus dem Jahr 1956 (!) anläßlich der Errichtung des Bistums Essen hat sich das Land Nordrhein-Westfalen ohne Not verpflichtet, einen Zuschuß von jährlich 258500 DM (EUR132169) als Personal- und Sachdotation für den Essener Bischof und ein paar nachrangige Kirchenfunktionäre zu zahlen. Der Betrag ist zwischenzeitlich deutlich erhöht worden.
Der im Haushaltsplan enthaltene Hinweis auf die gewohnheitsrechtliche Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen für die (Ruhestands-)Pfarrer ist blanker Unsinn. Nordhein-Westfalen und die Staatsgebilde, in deren Teilrechtsnachfolge sich das Land Nordrhein-Westfalen sieht, sind gar nicht alt genug, als dass sich bei dieser Rechtsmaterie ein Gewohnheitsrecht hätte herausbilden können. Selbst wenn Gewohnheitsrecht anzunehmen wäre, wäre doch zu fragen, ob es nicht eher Gewohnheitsunrecht ist, und es wäre festzuhalten, das dieses Recht keineswegs mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist. Vielmehr könnte die angenommene Zahlungsverpflichtung durch einfaches Landesgesetz beseitigt werden, da, anders als die Bezugnahme im Haushaltsplan auf Art 140 GG, Art 138 WRV und Art 21 LV NW suggeriert, diesem vermeintlichen Gewohnheitsrecht kein Verfassungsrang zukommt.
Der Ordnung halber sei erwähnt, dass die evangelischen Kirchen EUR 8,2 Mio und die altkatholische Kirche EUR 222 Tsd mit ähnlichen Begründungen aus dem Landeshaushalt erhalten. Die jüdischen Kultusgemeinden erhalten aufgrund von Vereinbarungen aus den Jahren 1992 und 2001 EUR 7,2 Mio Landesmittel.
In den meisten anderen Bundesländern bestehen vergleichbare Regelungen. Hamburg ist wohl das einizige Bundesland, dass sich weigert, dem dortigen römisch-katholischen Erzbischof den Lebensunterhalt zu finanzieren.
07/12/2007 um 4:40 |
es ist schon immer wieder verblüffend zu hören, dass diese wahrlich reiche katholische kirche sich in deutschland dermaßem vom staat aushalten lässt.
leistungen (wie kindergarten, krankenhäuser …) ‘einkaufen’ finde ich nachvollziehbar und weiß kirchliche träger durchaus als alternative zu schätzen – aber warum muss der meissner vom staat bezahlt werden? schon erstaunlich …
28/12/2007 um 2:39 |
[...] Thema die Meinung vertreten, die er für richtig hält. Aber muss er hierzu ausgerechnet dem Erdbeerschorsch beispringen? Damit macht er seine kürzliche Generalkritik an Meisner mehr oder weniger [...]
24/03/2009 um 6:05 |
[...] ja, da ist doch das Konkordat, das der Heilige Stuhlgang und mit ihm die römisch-katholische Welt freudig mit dem Nazi-Regieme [...]