Mitte September 2007 haben der “Fall Hannah” und der Fahndungserfolg der Bonner Polizei ein bundesweites Medienecho ausgelöst. Allerdings hat weniger das Verbrechen selbst den Weg in die Schlagzeilen gefunden, sondern vielmehr eine Äußerung des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Bonn, Herr Oberstaatsanwalt Apostel, der da sagte: “Es handelt sich um einen homosexuellen Mann, der, ich drücke mich bewusst so aus, Lust auf eine Frau hatte.”
Ich habe mich damals gefragt, welche Beweggründe der Pressesprecher wohl hatte, diesen Satz so zu formulieren und sehr merkwürdig zu betonen. Die Gedanken, die ich mir damals dazu gemacht hatte, habe ich der Staatsanwaltschaft nahe gebracht:
“[...]
im Rahmen der Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag äußerte Herr Oberstaatsanwalt Apostel vor zahlreichen Medienvertretern und vor laufenden Fernsehkameras folgendes: “Es handelt sich um einen homosexuellen Mann, der, ich drücke mich bewusst so aus, Lust auf eine Frau hatte.” Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass der Täter sich selbst so eingelassen haben soll.
Ich halte die Äußerung des Herrn Oberstaatsanwalt Apostels sowohl in der Wortwahl wie auch im Tonfall für verantwortungslos.
Es gibt zunächst keinen einleuchtenden Grund, warum die mögliche sexuelle Orientierung des Täters überhaupt thematisiert wurde. Ziffer 12.1 der Richtlinien des Deutschen Presserats für die publizistische Arbeit, die allerdings staatliche Stellen nicht binden, enthält folgenden instruktiven Hinweis:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Dass die wohl gut überlegte, durch die unbeholfene Formulierung nur auf den ersten Blick unbedacht wirkende, Äußerung des Herrn Oberstaatsanwalt Apostel, offensichtlich nur gemacht wurde, um den Täter der Bevölkerungsgruppe homosexueller Menschen zuzuordnen liegt auf der Hand. Durch den verächtlichen Tonfall des Herrn Oberstaatsanwalt Apostel sollte dann zusätzlich noch der Eindruck erweckt werden, dass die vermeintliche Homosexualität des Täter ein unabdingbarer Bestandteil seines Tatmotivs sei. Anders gewendet: Es sollte deutlich gemacht werden, dass der Täter die Tat nicht begangen hätte, wenn er nicht homosexuell wäre. Besser lassen sich Vorurteile im Sine der Presseratsrichtlinie nicht schüren. Die unreflektierte Übernahme dieser Äußerung in die Berichterstattung der Medien war vorhersehbar. Es drängt sich daher die Frage auf, welches längerfristige Kalkül der Äußerung des Herrn Oberstaatsanwalts Apostel zugrunde liegt.
Weiterhin ist nicht klar, warum die angebliche Einlassung des Täter zu seiner sexuellen Orientierung ohne weiteres Eingang in die Verlautbarung des Staatanwaltschaft gefunden hat. Allein der zweite Teil des angeblichen Tatmotivs “Lust auf eine Frau” muss doch erhebliche Zweifel an der Einschätzung, der Täter sei homosexuell, aufkommen lassen. Der Täter selbst kann sich aus verschiedensten – auch verfahrenstaktischen – Gründen als homosexuell bezeichnet haben; möglicherweise misst er dem Begriff auch einen abweichenden Bedeutungsinhalt bei. Allein die Tatsache, dass der Täter seit Jahren mit einem Mann zusammen gelebt hat, ändert daran nichts. Unabhängig von der Frage, ich greife nochmals die Formulierung des Presserats auf, dass ein begründbarer Sachbezug nicht ersichtlich ist, wäre hier eine präzise Beschreibung der tatsächlichen Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden die einzig vertretbare Vorgehensweise in der Pressekonferenz gewesen. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, mitzuteilen, dass der Täter behaupte, er sei homosexuell, es aber keine Beweise für diese Behauptung gäbe.
Auffällig ist, dass die Staatsanwaltschaft Bonn in der Vergangenheit bei Aufsehen erregenden Verbrechen, zu denken wäre an den so genannten Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg, die Heterosexualität der Täter nicht zum Gegenstand ihrer Erörterungen mit der Presse gemacht hat.
Ich vermute, dass die Bonner Staatsanwalt das Tatmotiv noch etwas “andicken” wollte. Nach dem schnellen Fahndungserfolg in einer Pressekonferenz mit bundesweiter Beachtung nur das Motiv “Lust auf eine Frau” zu nennen, erschien wohl zu dürftig, zumal damit das sexuelle Bedürfnis heterosexueller Männer plötzlich zum Motiv für einen Mord mutiert und damit die Mehrheit der Männer unter einen (präventiven) Generalverdacht gestellt worden wäre. Also wurde diesem Tatmotiv, der Täter mag die Vorlage dafür geliefert haben, noch das Merkmal der vermeintlichen Homosexualität des Täters hinzugefügt und beides von Herrn Oberstaatsanwalt Apostel sprachlich so miteinander verbunden, dass das eine ohne das andere nicht denkbar erscheint. Damit wird einerseits davon abgelenkt, dass das Motiv immer noch außerordentlich dürftig und unglaubwürdig ist, und andererseits wird nun die Gruppe der homosexuellen Männer unter (präventiven) Generalverdacht gestellt. Diese Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bonn ist diskriminierend und verwerflich.
Ich bitte Sie, sich im Rahmen Ihrer Dienstaufsicht mit dem Verhalten des Herrn Oberstaatsanwalt Apostel gegenüber den Medien zu befassen und die Staatsanwaltschaft Bonn anzuhalten, sich in Verlautbarungen gegenüber der Presse auf die objektive Darstellung der Fakten zu beschränken und tendenziöse Spekulationen zu unterlassen. Darüber hinaus bitte ich zu prüfen, ob Herr Apostel, nachdem er die Arbeit der Ermittlungsbehörden in einem zweifelhaften Licht erscheinen lässt, für die Funktion des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Bonn geeignet ist.
[...]“
Nunmehr liegt mir die Antwort der Staatsanwaltschaft Bonn vom 16. Oktober 2007 vor:
[...]
Am 13. September 2007 haben Staatsanwaltschaft und Polizei in Bonn den Medien Einzelheiten zu den Ermittlungsergebnissen im Mordfall “Hannah”, der zu einer erheblichen Beunruhigung in der hiesigen Region geführt hatte, mitgeteilt.
In dieser Pressekonferenz hat Oberstaatsanwalt Apostel als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bonn auf die Frage eines Journalisten zum Motiv des festgenommenen Tatverdächtigen zunächst auf die oftmals bestehenden Schwierigkeiten bei der Suche nach den Motiven für eine Straftat hingewiesen.
Sehr löblich!
Im Fall “Hannah” hatte der Täter jedoch in seiner Vernehmung zum Tatmotiv angegeben, er sei homosexuell und habe bisher nur Kontakt mit Männern gehabt. Am Tattag habe ihn dann das Verlangen erfasst, einmal mit einer Frau zu verkehren. Dies habe er dann in die Tat umgesetzt.
Aha! Glaubt die Staatsanwaltschaft in Bonn sonst auch alles, was ihr in Vernehmungen von Tatverdächtigen erzählt wird? Wohl kaum! Verbreitet die Staatsanwaltschaft sonst vor breitem Presseaufgebot, was sie in Vernehmungen unbewiesen erzählt bekommt? Wohl kaum!
Das schreckliche Ergebnis ist Ihnen bekannt.
In der Tat, das schreckliche Ergebnis dieser Pressekonferenz ist hinlänglich bekannt (und für die sprachliche Verunglückung des staatsanwaltlichen Schreibens kann ich nichts).
Vor dem Hintergrund der vom Tatverdächtigen selber hergestellten Verbindung von sexueller Neigung und Tathandlung sehe ich für deren Mitteilung – auch in Ansehung der von Ihnen angeführten Richtlinien des Deutschen Presserats und der von Ihnen zu Recht eingeforderten Zurückhaltung bei Hinweisen auf die Zugehörigkeit von Minderheiten – einen begründbaren und auch begründeten Sachbezug.
Moment mal, Herr Leitender Oberstaatsanwalt (der war’s, der mir geantwortet hat): Der Täter hat gesagt er sei homosexuell. Kennt er überhaupt den Bedeutungsinhalt dieses Wortes. Er sagt, ihn habe das Verlangen erfasst, einmal mit einer Frau zu verkehren. Wo ist denn da die Verbindung? Ein homosexueller Mann wird nicht, jedenfalls nicht aus seiner Sexualität herrührend, von dem Verlangen erfasst, einmal mit einer Frau geschlechtlich zu verkehren, und wenn ein Mann von dem Verlangen erfasst wird, mit einer Frau geschlechtlich zu verkehren, ist er nicht homosexuell.
Und natürlich konnte der gute Pressesprecher auch nicht dafür, dass er aus dem, wenn sich der Täter tatsächlich so eingelassen hat, “Verlangen” ein für die Boulevardpresse viel besser geeignetes reißerisches ”Lust auf” gemacht hat.
Zudem war damit das Tatgeschehen in seiner Singularität und das auslösende Motiv in sachlicher Form für die Öffentlichkeit erhellt.
Wenn er hier nicht um einen sinnlosen Mord ginge, würde ich jetzt schallend über so viel naive Dummheit lachen.
“Es handelt sich um einen homosexuellen Mann, der, ich drücke mich bewusst so aus, Lust auf eine Frau hatte.” Das ist sachlich? Es ist doch schon fraglich, ob in dieser Aussage überhaupt eine zutreffende Sachinformation steckt. Und selbst wenn alles so sein sollte, wie die Staatsanwaltschaft es dem Täter wohl vorbehaltlos glaubt, hat der Pressesprecher dies in saumäßiger Art und Weise rübergebracht.
Singularität? Davon war in der Pressekonferenz nicht die Rede. Vielmehr, ich bleibe dabei, hat der Pressesprecher die Äußerung ganz bewusst so gemacht, dass der Eindruck entstehen konnte, und bei mir entstanden ist, der Täter habe die Tat begangen, weil er homosexuell ist.
Jetzt kommt’s:
Bei einer unterlassenen Mitteilung der Ermittlungsbehörden zum Motiv der Tat standen - bei der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Medienaufmerksamkeit für diesen Fall – überdies nachfolgende Medienrecherchen und Veröffentlichungen zu erwarten, deren Aufmachung ein Schüren der Vorurteilen gegenüber Minderheiten besorgen lassen konnten.
So, und jetzt genau aufgepasst: Auf den ersten Blick scheint es so, als würde die Staatsanwaltschaft Bonn sich um die Minderheit der homosexuellen Menschen sorgen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Im Zusammenhang mit der Festnahme ist als erstes durchgesickert, dass der Täter ausländischer Herkunft sei. Das hat auch sofort zu entsprechenden Meldungen in den Medien geführt und es dauerte nicht lange, und auf den Kommentarseiten der Ortspresse und in dem ein und anderen Blog waren entsprechende Hassparolen und Pauschalverurteilungen zu lesen. Das dürfte die Staatsanwaltschaft ziemlich aufgeschreckt haben. Und da hier in unserem Ländle eine Behörde sich keinesfalls des Verdachts der Ausländerfeindlichkeit aussetzen darf und besser auch nicht den Eindruck erweckt, dass ist es, was der Leitende Staatsanwalt meint, sie würde sich an dem Schüren der Vorurteile gegenüber Ausländern beteiligen oder dem Vorschub leisten, hat man sich zur Ablenkung fluchs die Minderheit ausgesucht, auf der in Deutschland relativ unbehelligt herumgehackt werden darf.
Der Leitende Staatsanwaltschaft, immer noch von der Kunstfertigkeit seines Pressesprechers beeindruckt, lässt mich dann wissen:
Danach besteht zu dienstaufsichtlichen oder zu sonstigen Maßnahmen kein Anlass. Die von Ihnen vorgenommenen verallgemeinernden Wertungen der im Zusammenhang mit dem tragischen Geschehen um sachliche Unterrichtung der Öffentlichkeit bestrebten Arbeit des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Bonn halte ich für nicht angebracht und weise sie als unbegründet zurück.
Der Leitende Oberstaatsanwalt lässt mir nun die Wahl, entweder anzunehmen, dass die Äußerung des Pressesprechers genau durchdacht und in ihrer Wirkung kalkuliert war oder dass der Pressesprecher schlichtweg unter dem Eindruck des Geschehenen überfordert war (”um [...] bestrebten” – in einem Arbeitszeugnis wäre das eine vernichtende Formulierung).
So oder so, für eine Staatsanwaltschaft ist das ein Armutszeugnis. Die Folgen werden die homosexuellen Männer zu tragen haben. Es würde mich nicht wundern, wenn beim nächsten Mord mit vorhergehender Vergewaltigung der Täter (von der Polizei oder vom aufgebrachten Mob) zunächst unter den homosexuellen Männern der näheren Umgebung gesucht wird.
24/10/2007 um 10:58 |
Bei mir hat diese Äußerung, die dann prompt von den Medien übernommen wurde, die gleichen Fragen aufgeworfen. Gut, dass Du sie mal an entsprechender Stelle vorgebracht hast.
Leider wurden die Erwartungen, die man an die Antwort hätte haben können, dann noch bei weitem unterboten.
24/10/2007 um 9:03 |
Naja, viel hatte ich nicht erwartet. Mitte November will die Staatsanwaltschaft Bonn offiziell Anklage erheben. Dann wird die nächste Schlagzeilenwelle losgetreten.
29/07/2008 um 6:02 |
[...] oder tatsächliche Homosexualität eines tatsächlich oder angeblich homosexuellen Täters, egal ob diese etwas mit der Tat zu tun hat, oder, wie es meistens der Fall, nicht, und zeichnen ein Zerrbildung schwuler Menschen. Ist aber der Täter abgeblich oder tatsächlich [...]
18/04/2009 um 12:06 |
[...] sich mir der Eindruck auf, dass auch diesmal der Staatsanwalt, wie schon die Strafverfolger ‘Fall Hannah’ und im Zumwinkel-Fall, weniger im Dienste der Gerechtigkeit vor die Kameras sprang, sondern [...]